Eine Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 25. März geladenen Sachverständigen befürwortet grundsätzlich eine Absprache zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung über das Strafmaß im Strafprozess. Eine solche Absprache sieht sowohl ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/11736) als auch ein Entwurf des Bundesrates (16/4197) vor.
Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßte den Entwurf der Koalitionsfraktionen, betonten deren Vertreter Professor Alexander Ignor und Alfred Dierlamm. Die vorgesehenen Ergänzungen der Strafprozessordnung seien geeignet, das "Verständigungsverfahren" transparent zu machen und durch die Formalisierung den bisher teilweise zu beobachtenden Missbrauch zu verhindern. Armin Nack, Vorsitzender Richter des 1. Strafsenates am Bundesgerichtshof, meinte, der Gesetzgeber sei gefordert, der Praxis der Urteilsabsprachen klare Vorgaben zu machen. Für ihn sei das zentrale Argument der gesetzlichen Regelung, dass dadurch korrekt zustande gekommene Urteilsabsprachen vom Gesetzgeber legitimiert seien. Christoph Frank vom Deutscher Richterbund begrüßte ebenso den Entwurf. Die Gefahr, dass sich die gesetzliche Regelung zum mehrheitlich genutzten neuen Verfahrenstyp neben der Strafprozessordnung entwickeln würde, sehe er nicht. Aus der Praxis sei das Procedere ohnehin nicht mehr wegzudenken, so dass eine gesetzliche Regelung schon deswegen erforderlich sei, um weiteren Auswüchsen zu begegnen, argumentierte Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins.
Demgegenüber war Ferdinand Gillmeister, Fachanwalt für Strafrecht aus Freiburg, der Meinung, Absprachen im Strafverfahren, bei denen das Gericht die Sachverhaltsaufklärung reduziere und den Beschuldigten als Gegenleistung für ein Geständnis oder einen Verzicht auf Prozessrechte eine milde Sanktion in Aussicht stelle, seien rechtlich bedenklich. Eberhard Kempf, von der Rechtanwaltskanzlei Kempf & Dannefeld aus Frankfurt/Main, war der Überzeugung, die Grundpfeiler des Koalitionsentwurfs seien "Sonntagsreden", gegenüber einer Praxis, die sich bisher nicht daran gehalten habe. Daran werde sich auch nichts ändern, wenn der Gesetzgeber "die Schleusen öffne" und Urteilsabsprachen legalisiere. bob z