NACHRICHTENDIENSTE
Das Parlamentarische Kontrollgremium soll gestärkt werden
Die Aufgabe des "Parlamentarischen Kontrollgremiums"(PKGr) ergibt sich schon aus seinem Namen: Es soll kontrollieren, und zwar die Geheimdienste, die ihrerseits naturgemäß im Geheimen agieren. Deshalb ist das Gremium zwangsläufig auf Informationen der Exekutive, also der Bundesregierung, angewiesen. Das sorgte immer wieder für Streit, etwa im Zusammenhang mit dem BND-Einsatz während des Irak-Krieges. In mehreren Fällen, monieren jetzt auch die Koalitionsfraktionen Union und SPD, hätte das PKGr "frühzeitiger und umfassender" von der Regierung unterrichtet werden müssen. Jetzt soll das Gremium noch vor Ende der ablaufenden Legislaturperiode gestärkt werden.
Dazu haben Koalition und FDP gemeinsame Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/12412) und zur "Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes" ( 16/12411) vorgelegt, die am 27. März zusammen mit Vorlagen der Grünen und der Linksfraktion in erster Lesung beraten wurden. Während der Gesetzentwurf der Grünen ( 16/12189) gleichfalls auf eine wirksamere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste abzielt, will die Linksfraktion mit ihrer Vorlage ( 16/12374) dem PKGr ein Vetorecht einräumen, mit dem ein Fünftel der Mitglieder des Gremiums eine Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verhindern könnte.
Koalition und Freie Demokraten sehen neben der Verankerung des PKGr im Grundgesetz auch bessere Selbstinformationsrechte des Gremiums vor. So soll es etwa Anspruch auf Herausgabe von Akten und Daten auch im Original haben und "jederzeitiges Zutrittsrecht zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes" erhalten. Mitarbeiter der Dienste sollen sich zudem direkt an das Gremium wenden können.
Ferner wollen Koalition und FDP klarstellen, dass die Regierung ihren Informationspflichten gegenüber dem PKGr "unverzüglich nachzukommen" hat. Vorgesehen ist auch, die Möglichkeiten des Gremiums zur Information der Öffentlichkeit "maßvoll" auszubauen. So soll es bei Bedarf auch jederzeit dem Bundestagsplenum Bericht erstatten können.
Nach den Vorstellungen von Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung das PKGr "zeitnah" über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten, wozu die Fraktion auch solche Vorgänge zählt, "die im Bundeskanzleramt während der regelmäßigen Beratungen mit den Präsidenten der Nachrichtendienste" oder mit den Leitungen der sicherheitsrelevanten Bundesministerien beraten wurden.
In der Debatte warb Norbert Röttgen (CDU) dafür, die Reform in einem möglichst breiten Konsens zu beschließen. Solche "parlamentarische Grundfragen" sollten über die Gräben zwischen Regierungsfraktionen und Opposition hinweg im Konsens entschieden werden. Thomas Oppermann (SPD) sagte, das Kontrollgremium solle gestärkt werden, ohne zu einem "ständigen Untersuchungsausschuss" zu werden.
Max Stadler (FDP) begrüßte, dass die Koalition auf das Vorhaben verzichtet habe, der Mehrheit das Recht vorzubehalten, PKGr-Mitglieder abzuwählen. Er machte sich zugleich für die auch in der Grünen-Vorlage enthaltene Forderung stark, dass PKGr-Mitglieder bei bestimmten Missständen ihre Fraktionsspitze informieren können. Hans-Peter Uhl (CSU) zeigte sich in dieser Frage gesprächsbereit.
Christian Ströbele (Grüne) bewertete die Koalitionsvorlage als "völlig unzulänglich". Wolfgang Neskovic (Linke) kritisierte, dass der Koalitionsentwurf keine starken Minderheitenrechte in dem Gremium vorsehe. Ohne Minderheitenrechte werde man aber keine wirksame Kontrolle der Geheimdienste erreichen.