Die Grünen sind mit ihrem Vorschlag gescheitert, mit einer Änderung des Arbeitsschutzgesetzes ein umfassendes, bundeseinheitliches Rauchverbot durchzusetzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/10337) lehnte der Bundestag am 26. März mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion ab.
Nach Ansicht der Grünen wird auf die Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen im deutschen Arbeitsschutz bislang nur unzureichend reagiert. Die bestehende Regelung in Paragraf 5 der Arbeitsstättenverordnung entspreche nicht den Anforderungen eines umfassenden Gesundheitsschutzes. Dort werde die Entscheidung über ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot dem Arbeitgeber überlassen.
Die Unionsfraktionen und die SPD betonten, die Koalition hätte bereits 2008 ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet. Der Grünen-Entwurf sei daher nicht nötig. Die FDP kritisierte, die Grünen wollten mit dem Entwurf durch die Hintertür ein absolutes Rauchverbot einführen. Die Linke betonte, ein umfassendes Rauchverbot sei angesichts der Gesundheitsgefahren durchaus sinnvoll.