STUDIENPLÄTZE
Serviceagentur soll Vergabe koordinieren
Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar." Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz machte am 25. März im Bildungsausschuss bei einem Fachgespräch deutlich, für wie dringend sie die Neuregelung des Hochschulzulassungsverfahren hält: "Einerseits haben wir zu wenige Studienplätze und andererseits bleiben die teilweise frei, weil die Verteilung nicht funktioniert."
Aus Angst, keinen Studienplatz zu erhalten, bewerben sich angehende Studenten bei vielen Universitäten. In der Folge bleiben viele eigentlich begehrte Studienplätze mangels Datenabgleich zwischen den Hochschulen unbesetzt. Bald soll eine Serviceagentur die Koordinierung des neuen Systems übernehmen. Sie wird die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ablösen.
Geplant sei ein einheitliches Portal, an dem sich alle Hochschulen beteiligen sollen, erklärte Staatssekretär Knut Nevermann vom sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Verpflichtet würden die Hochschulen dazu allerdings nicht. Vom Wintersemester 2011/2012 an sollen sich Studienbewerber über das Online-Portal der Serviceagentur mit zwölf Studienort-Wünschen bewerben können. "Bewerber müssen sich nicht mehr an allen Hochschulen einzeln bewerben", erklärte Stefan Jähnichen vom Fraunhofer Institut für Rechnerarchitektur.
Zum weiteren Ablauf des Bewerbungsverfahrens erklärte er, dass in einer ersten Koordinierungsphase die Hochschulen künftig entscheiden würden, welcher Bewerber von ihnen ein Zulassungsangebot erhält. Dieser habe dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder auf Angebote anderer Hochschulen zu warten. "Sobald sich ein Bewerber für ein Angebot entscheidet, fällt er aus dem Bewerbungsverfahren heraus", so Jähnichen. Die elf weiteren vom Bewerber blockierten Plätze könnten dann neu vergeben werden.
Geht ein Bewerber leer aus, bekommt er in einer zweiten Koordinierungsphase ein weiteres Studienangebot. Den übrigen Studienbewerbern soll dann in einer "Clearingphase" ein Studienplatz angeboten werden, wenn an einer Hochschule noch Plätze frei sind. Die Universität kann diesen Bewerber allerdings ablehnen, wenn er etwa hochschuleigene Aufnahmetests nicht besteht.
Einig waren sich die Sachverständigen, dass die Aufgabe der Serviceagentur lediglich eine Koordinierung der Studienplätze, nicht aber die Zuordnung sein werde. "Wir wollen das Auswahlrecht für die Hochschulen und Wahlfreiheit für die Studienberechtigten", sagte Wintermantel und wies in diesem Zusammenhang auf die Autonomie der Hochschulen hin.
Die Anschubfinanzierung für das Portal müsse der Bund leisten, waren sich die drei Sachverständigen einig. Für die weitere Finanzierung seien dann die Länder verantwortlich. "Gebühren von den Studienbewerbern zu erheben, die das Online-Portal nutzen, ist nicht geplant", erklärte Nevermann.