Die Schweigepflicht von Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern soll gelockert werden, um den Kinderschutz zu stärken. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor ( 16/12429). Wenn Personen, die der Schweige- oder Geheimhaltungspflicht unterliegen, "gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt sind", dürfen sie sich dem Entwurf zufolge künftig an eine "erfahrene Fachkraft" wenden, um Gefahr und Gegenmaßnahmen abzuschätzen. Zur "Gefährdungseinschätzung" sowie zum Schutz des Kindes kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert werden.
Für zu Unrecht in Haft Sitzende sollen pro Tag 25 Euro als Entschädigung gezahlt werden. Dafür plädiert der Bundesrat und hat einen Gesetzentwurf ( 16/12321) vorgelegt. Zur Begründung heißt es: Nachdem die Pauschale seit 1988 nahezu unverändert geblieben sei, sei nun eine "angemessene Anhebung" angezeigt. Dem Bundestag liegt schon ein Gesetzentwurf der Grünen ( 16/11434) vor. Die Fraktion fordert mindestens 50 Euro pro Tag.
Die Bundesregierung soll den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung bei staatlichen Abhörmaßnahmen gewährleisten. Die fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/12473). Die Liberalen sehen Anlass zu dieser Initiative in Äußerungen der Regierung, wonach eine ausschnittsweise Löschung von Daten aus diesem Kernbereich und Aufzeichnung im Bereich der Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung technisch nicht ohne Weiteres möglich sei. Die Regierung müsse dafür Sorge tragen, dass grundsätzlich Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht erhoben würden. Bis geeignete technische Verfahren entwickelt seien, mit denen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur "unverzüglichen Löschung" von Daten Rechnung getragen werde, müsse die Regierung auf solche Maßnahmen verzichten.
Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass das "hohe deutsche Verbraucherschutzniveau" auf europäischer Ebene beibehalten wird. Insbesondere sei der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung zu verwirklichen, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/12327). Ferner müsse die Regierung in Brüssel darauf hinwirken, einen Zusammenhang zwischen den bereits existierenden Verbraucher-Richtlinien herzustellen. Ein europäischer Standard solle durch die Vereinheitlichung in den Kernbereichen - Fristen für Widerrufsrechts und Belehrungspflichten - die Rechtssicherheit erhöhen.
Die Linksfraktion will die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Gemeinwesen im Grundgesetz konkretisieren. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion ( 16/12375) vor. In Artikel 3 des Grundgesetzes ("Gleichheit vor dem Gesetz") werde beispielsweise das Diskriminierungsmerkmal der "sozialen Stellung" eingefügt. Derselbe Artikel solle die Pflicht des Sozialstaats zur Förderung sozialer Gleichberechtigung und zum Hinwirken auf die Beseitigung bestehender sozialer Nachteile konkretisieren. Im Grundgesetz werde ferner klargestellt, dass der Staat die Pflicht zur Herstellung einer gerechten Sozialordnung, insbesondere zum Ausgleich sozialer Gegensätze, zur Gewährleistung sozialer Sicherheit und zur Absicherung der allgemeinen Lebensrisiken habe, argumentiert die Linksfraktion.
Das sogenannte Geschmacksmustergesetz soll geändert werden. Es regelt den Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen von 1925. Die Bundesregierung hat deshalb Gesetzentwürfe ( 16/12586, 16/12591) vorgelegt, wonach dieser Schutz künftig auf alle internationalen Eintragungen anzuwenden sei. Damit werde so weit wie möglich eine gleiche Behandlung der internationalen Eintragungen gewährleistet. Der Regierung zufolge enthielt das Geschmacksmustergesetz bislang keinerlei Vorschriften, die den Schutz internationaler Eintragungen gewerblicher Muster oder Modelle regelten. Diese Lücke werde nun geschlossen.