Der Mandatsbereich der europäischen Polizeibehörde Europol soll erweitert werden. Das sieht der sogenannte Europol-Beschluss der EU-Innen- und Justizminister vom April 2009 vor, zu dessen Umsetzung der Bundestag am 19. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12924) verabschiedet hat. Danach kann Europol bislang seine Aufgaben bei der Bekämpfung schwerwiegender Formen internationaler Kriminalität nur wahrnehmen, wenn unter anderem "tatsächliche Anhaltspunkte für eine kriminelle Organisationsstruktur vorliegen". Da nach dem Europol-Beschluss die Anforderung entfällt, dass eine solche Struktur vorliegt, kann Europol künftig bei allen schwerwiegenden Formen der internationalen Kriminalität aktiv werden.
Die Grünen dringen auf einen nationalen Aktionsplan gegen Homophobie. Feindseligkeit gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und trans- oder intersexuellen Menschen schränke die grundgesetzlich garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit für viele Menschen empfindlich ein, heißt es in einem Grünen-Antrag ( 16/13394), der am 18. Juni erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Alle gesellschaftlichen Gruppen seien aufgefordert, "ihren Beitrag für ein Klima des Respekts und für die Wertschätzung von Vielfalt zu leisten".
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion ein mögliches Verbot der "Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige" (HNG) prüfen. In einem Antrag ( 16/13369) verweist die Fraktion darauf, dass die bundesweit aktive HNG seit 1979 mit dem Ziel bestehe, inhaftierte Rechtsextremisten ideologisch und materiell zu betreuen und eine "Resozialisierung in die Zivilgesellschaft zu verhindern". Weiter heißt es in der Vorlage, die am 18. Juni erstmals im Bundestagsplenum behandelt wurde, die Bundesregierung solle prüfen, ob im Fall der HNG die gesetzlichen Voraussetzungen eines Vereinsverbots erfüllt sind, und "bei Feststellung eines positiven Ergebnisses ein entsprechendes Vereinsverbot aussprechen".
Der Bundestag hat am 18. Juni den Einspruch des Bundesrates gegen den vom Vermittlungsausschuss bestätigten Parlamentsbeschluss zur geänderten Förderung von Biokraftstoffen zurückgewiesen. Nach dem Willen der Länderkammer sollte der Beimischungsanteil nicht wie vorgesehen auf 5,25 Prozent abgesenkt, sondern mit 6,25 Prozent beibehalten werden. Auch den Bundesrats-Einspruch gegen das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts wies der Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zurück. Beide Gesetze haben damit die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Die Forderung der Grünen, Aufsichtsratssitzungen privatrechtlich organisierter kommunaler Gesellschaften und Gesellschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung grundsätzlich öffentlich stattfinden zu lassen, hat der Bundestag am 18. Juni mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Ziel des Grünen-Antrages ( 16/11826, 16/13296) war es, Rechtsklarheit und Transparenz zu schaffen, wie aus der Begründung hervorgeht. Während Linke und Grüne für den Antrag stimmten, enthielt sich die FDP.
Einer Reform der Zwangsvollstreckung, wie vom Bundesrat in einem Gesetzentwurf ( 16/10069, 16/13432) vorgeschlagen, hat der Bundestag am 18. Juni mit breiter Mehrheit zugestimmt. Lediglich die Linksfraktion votierte gegen die Vorlage. Damit kann die Möglichkeit der Beschaffung von Informationen für den Gläubiger schon zu Vollstreckungsbeginn einsetzen. Ergänzende Auskünfte wie zum Beispiel durch Gerichtsvollzieher sollen den Gläubiger zudem wirkungsvoll stärken. Mit Unterstützung der gleichen Fraktionen hat der Bundestag auch am 18. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung ( 16/12811, 16/13444) verabschiedet. Diesmal enthielt sich die Linksfraktion der Stimme. Die Versteigerung gepfändeter Gegenstände wird danach zukünftig auch über das Internet möglich sein. Keine Mehrheit fand hingegen eine Antrag der FDP-Fraktion ( 16/7179), der sich für eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens ausgesprochen hat.