Transsexuelle sollen eine schon bestehende Ehe auch nach einer Geschlechtsumwandlung fortführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalition ( 16/13157) vor, den der Bundestag am 19. Juni mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet hat. Damit soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 10/05) umgesetzt werden.
Danach ist die Regelung des Transsexuellengesetzes, der zufolge ein Antragsteller für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unverheiratet sein muss, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Grund ist laut Vorlage, dass die Vorschrift "einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird". Daher soll nunmehr die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht gestrichen werden. Wie es in der Gesetzesbegründung heißt, wird dabei in Kauf genommen, dass "für eine sehr geringe Zahl von Fällen Ehen mit zwei Partnern gleichen Geschlechts entstehen". sto