Das Jahr 1969 an deutschen Universitäten war geprägt von Protesten gegen Strukturen, die die Studenten als autoritär und veraltet empfanden - gleichzeitig wurde in diesem Jahr auch die erste bundesweite Ausbildungsförderung eingeführt. Möglichst viele junge Menschen sollten die Chance auf eine gute Ausbildung haben, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Deshalb beschloss der Bundestag am 26. Juni 1969 das Ausbildungsförderungsgesetz (AföG) - den Vorläufer des heutigen BAföG. Da Bildungspolitik Ländersache war, musste sogar das Grundgesetz geändert werden, um dem Bund entsprechende Kompetenzen in der Ausbildungsfinanzierung zu geben. Im Rahmen der Grundgesetzänderung unter der Großen Koalition vom Mai 1969 wurde dem Bund in Artikel 74 die Befugnis für "die Regelung der Ausbildungsbeihilfen" zugesprochen.
Das wenige Wochen später verabschiedete Ausbildungsförderungsgesetz löste bestehende Fördermodelle in den Ländern ab und sollte die finanzielle Unterstützung in allen Ausbildungsbereichen im ganzen Bundesgebiet regeln. So profitierten neben Studenten erstmals auch Schüler von weiterführenden, allgemein- und berufsbildenden Schulen von der deutschlandweit einheitlichen Regelung. Neu war auch, dass die Förderung nicht von einer besonderen Begabung des Empfängers abhängig gemacht wurde. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen der Eltern so festgelegt, dass nicht nur Schüler und Studenten aus Familien berücksichtigt wurden, die über ein sehr geringes Einkommen verfügten. Heute bekommen über 800.000 junge Menschen Bafög.