Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen stärker berücksichtigt werden. Dazu beschloss der Bundestag am 2. Juli einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/12098, 16/13671). Der Entwurf fand auch die Zustimmung der FDP. Die Linke votierte dagegen; die Grünen enthielten sich.
Nach dem Beschluss dürfen die Opfer von Zwangsverheiratung künftig als Nebenkläger auftreten. Der Katalog der Taten, bei denen vor Gericht ein Opferanwalt bestellt werden kann, soll erweitert werden. Dazu zählen beispielsweise sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Straftat geworden sind oder als Zeugen in einem Strafverfahren aussagen müssen, weiter zu stärken, soll die Altergrenzen für ihre Aussage vor Gericht von derzeit 16 Jahre auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt werden. Auch die Rechte von Zeugen sollen verbessert werden. Vorgesehen ist beispielsweise, dass Zeugen in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben müssten.
Zwei Gesetzentwürfe des Bundesrates ( 16/9448, 16/7617) lehnte das Parlament indes ab. Die Länderkammer hatte beispielsweise gefordert, das Opfer von schwerem "Stalking" (das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen) zur Nebenklage im Strafverfahren berechtigen solle. Ebenfalls gescheitert ist in der Abstimmung ein FDP-Antrag ( 16/7004, 16/13671), sowie ein interfraktionell eingebrachter Gesetzentwurf ( 16/12910, 16/13667), der beabsichtigte, Genitalverstümmelung künftig als schwere Körperverletzung zu bestrafen.