FINANZEN
Bundestag reduziert die geplanten hohen Anforderungen für Bank-Aufsichtsräte
Der Bundestag hat am 2. Juli eine Ausweitung der staatlichen Aufsicht über Kreditinstitute und Versicherungen beschlossen. CDU/CSU- und SPD-Fraktion stimmten für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht ( 16/12783, 16/13113). Die Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 16/12884), in dem die Unterstellung der KfW-Bankengruppe unter die staatliche Bankaufsicht verlangt wurde, wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von der Linksfraktion abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Mit dem Gesetz soll die "Durchschlagskraft" der Aufsicht verbessert werden. So kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Finanzinstituten in Zukunft höhere Eigenmittel vorschreiben. Außerdem erhält die BaFin das Recht, Entnahmen und Ausschüttungen von Gewinnen zu verbieten, da diese Auszahlungen bei einer angespannten Liquiditätslage krisenverstärkend wirken könnten. Auf Antrag von Union und SPD-Fraktion war der ursprüngliche Entwurf vom Finanzausschuss am 1. Juli noch in mehreren Punkten verändert worden. So wurden die geplanten hohen Anforderungen an die Aufsichtsräte von Banken etwas reduziert. Sollten Aufsichtsräte nach dem Ursprungsentwurf über die "erforderliche Sachkunde" wie ein Geschäftsleiter einer Bank verfügen, so reicht jetzt, dass Aufsichtsräte über "eine fachliche Eignung zum Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe im Tagesgeschehen eines Instituts oder einer Finanzholding verfügen". Auch bei Personen, die berufliche Erfahrungen aus einer Tätigkeit in einer anderen Branche oder der öffentlichen Verwaltung haben, wird die fachliche Eignung als erfüllt angesehen.
Damit will die Koalition sicherstellen, dass Kommunalpolitiker und Kleinunternehmer wie Handwerker und Kaufleute weiter als Aufsichtsräte bei den regional tätigen Sparkassen und Genossenschaftsbanken tätig sein dürfen. Die geplanten Änderungen hatten im Mittelstand Proteste ausgelöst. Abgeordnete aus dem Finanzausschuss begrüßten die Änderung und stellten fraktionsübergreifend fest, dass die Krise von Profis und nicht von kleinen Handwerkern ausgelöst worden sei.