DIE KANDIDATEN
27 Parteien hoffen bei der Bundestagswahl auf die ausschlaggebende Zweitstimme
Wenn am 27. September um 8 Uhr die Wahllokale öffnen, können etwa 62,2 Millionen Deutsche über die politische Zukunft von insgesamt 3.556 Bundestagskandidaten entscheiden. Das sind 92 weniger als bei der Parlamentswahl vor vier Jahren, bei der sich 3.648 Bewerber um ein Abgeordnetenmandat im Bundestag bemühten.
Von den jetzt zur Wahl stehenden Kandidaten treten nach Angaben von Bundeswahlleiter Roderich Egeler 851 nur in einem Wahlkreis an, während 1.361 ausschließlich auf einer Landesliste kandidieren. 1.344 bewerben sich sowohl in einem Wahlkreis als auch auf einer Landesliste um einen Parlamentssitz. Von den derzeit 611 Abgeordneten kandidieren 504 wieder für ein Mandat: 187 von der CDU/CSU, 169 Sozialdemokraten, 56 FDP-Parlamentarier, 49 Mitglieder der Fraktion Die Linke, 42 Grünen-Abgeordnete sowie ein fraktionsloser Volksvertreter.
Während 166 Einzelkandidaten oder Wählergruppen mit einem Bewerber in Wahlkreisen punkten wollen, werben 27 Parteien mit insgesamt 200 Landeslisten um die ausschlaggebende Zweitstimme der Wähler, die über das Kräfteverhältnis im neuen Bundestag entscheidet. Die größte Auswahl haben dabei die Bayern und die Nordrhein-Westfalen, die über die Landeslisten von jeweils 19 Parteien abstimmen können; am wenigsten sind es in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils jeweils 9 Landeslisten.
Wie stets tritt die CDU in allen Bundesländern außer Bayern an, während ihre Schwesterpartei CSU nur im weiß-blauen Freistaat zur Wahl steht. Sechs weitere Parteien, nämlich SPD, FDP, Die Linke, Grüne, NPD und MLPD, bewerben sich in allen 16 Ländern mit Landeslisten und die Piratenpartei in allen Ländern außer Sachsen. Nur in je einem Land präsentieren sich sechs Parteien mit einer Liste.
Lediglich auf Erststimmen hofft die Freie Union, die in Bayern und Brandenburg mit Direktkandidaten antritt. In allen 299 Wahlkreisen mit Direktkandidaten vertreten sind die CDU - beziehungsweise in Bayern die CSU - sowie die SPD und die FDP. Die Linke tritt hingegen in 297 Wahlkreisen mit Direktkandidaten an und von den Grünen stehen 296 Wahlkreisbewerber zur Wahl.
Insgesamt beläuft sich die Zahl der Direktkandidaten unter Berücksichtigung aller Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidaten auf 2.195. Von ihnen sind 522 Frauen, also gerade mal knapp ein Viertel. Auf den 200 Landeslisten stehen insgesamt 2.705 Bewerber, darunter 845 Frauen, was nicht ganz einem Drittel entspricht.
Von den im Bundestag vertretenen Parteien weisen die Grünen bei den Landeslistenbewerbern mit 49,5 Prozent den höchsten Frauenanteil auf, gefolgt von der Partei Die Linke mit 45,8 Prozent. Bei den Sozialdemokraten liegt dieser Anteil bei 37,2 Prozent, während bei der CDU 35,5 Prozent der Landeslistenkandidaten Frauen sind und bei der CSU 31,7 Prozent. Schlusslicht ist die FDP, bei der die Frauen 22,5 Prozent der Landeslistenbewerber stellen.
Von diesen Parteien haben CDU und CSU die meisten Landeslistenkandidaten mit zusammen 460 aufgestellt, während es bei der SPD 438 sind. Auf Platz drei kommt die FDP mit 346. Die Linke hat 227 und die Grünen 198 Listenbewerber.
Das Durchschnittsalter aller Kandidaten liegt mit 47,4 Jahren über dem von der Wahl 2005, bei der es 46,0 Jahre betrug. Mit 32,3 Jahren kommen die Bewerber der Piratenpartei bei der Bundestagswahl 2009 auf das niedrigste Durchschnittsalter. Dagegen weisen die Kandidaten der "Allianz der Mitte" das höchste Durchschnittsalter auf, nämlich 67,8 Jahre.
Den jüngsten Bewerber stellt die Partei "Die Republikaner"; er ist 1991 geboren und 18 Jahre alt. Insgesamt sind 15 Kandidaten jünger als 20 Jahre. Die älteste Bewerberin ist dagegen Jahrgang 1920 und tritt für die Grünen an. Sie ist eine von 12 Kandidaten, die bereits 80 Jahre oder älter sind.
Wenn es dann am Wahltag nach 18 Uhr ans Auszählen der Stimmen geht, wird freilich nur rund jeder sechste Kandidat tatsächlich den Sprung ins Parlament geschafft haben - schließlich sind im Bundestag grundsätzlich "nur" 598 Abgeordnetenmandate zu vergeben, auch wenn sich durch sogenannte Überhangmandate Abweichungen ergeben können. Solche Überhangmandate fallen an, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktsitze erlangt als ihr aufgrund der Zweitstimmen an Abgeordnetenmandaten zustünden.
So wurden beispielsweise beim Urnengang 2005 insgesamt 16 Überhangmandate vergeben, so viele wie zuvor nur in der Wahlperiode von 1994 bis 1998. Dem Parlament gehörten daher in der ablaufenden Legislaturperiode zunächst 614 Volksvertreter an. Da aber die Plätze von drei Parlamentariern mit solchem Überhangmandat nach ihrem Ausscheiden nicht nachbesetzt wurden, verfügt das Parlament aktuell über 611 Mitglieder. Von ihnen haben neun SPD- und vier CDU/CSU-Abgeordnete ein Überhangmandat.