Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern soll der Freibetrag für Kinder ab 2010 für jedes Kind von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben werden. Damit auch Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen in den Genuss der Entlastung kommen, steigt das Kindergeld ab 1. Januar 2010 für jedes Kind um 20 Euro. "Beide Maßnahmen sind Ausdruck einer besonderen Wertschätzung der Gesellschaft und sollen die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern als Keimzelle derselben weiter stärken", heißt es in dem Entwurf. Die Steuerausfälle durch diese Maßnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 4,6 Milliarden Euro angegeben.
Bei der Erbschaftsteuer im Unternehmensbereich wollen die Koalitionsfraktionen die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge "krisenfest, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher" gestalten. So sollen Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten (bisher 10) nicht mehr der Lohnsummenregelung der Erbschaftsteuer unterliegen. Auch der "Behaltenszeitraum", in dem der Betrieb weitergeführt werden muss, um von der Erbschaftsteuer verschont zu werden, wird von sieben auf fünf Jahre herabgesetzt. Unternehmen erhalten außerdem ab 2010 bessere Abschreibungsregeln. So soll eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro möglich werden. Die "Zinsschranke", mit der verhindert werden sollte, dass Konzerne in Deutschland gemachte Gewinne ins Ausland verlagern können, wird abgemildert. Die Freigrenze wird dauerhaft von bisher einer auf künftig drei Millionen Euro erhöht.
An der Erbschaftsteuerreform werden Korrekturen vorgenommen. So sollen die Steuersätze für erbende Geschwister und Neffen, die bisher in der Steuerklasse II je nach Höhe der Erbschaft von 30 bis 50 Prozent reichten und damit genauso hoch waren wie für Nicht-Verwandte in der Steuerklasse III, deutlich gesenkt werden. Unions- und FDP-Fraktion schlagen jetzt Steuersätze von 15 bis 43 Prozent vor. "Die Differenzierung der Steuersätze zwischen den Steuerklassen II und III trägt dem familiären Näheverhältnis Rechnung und berücksichtigt auch die erbrechtliche Sonderstellung der nahen Verwandten gegenüber fremden Dritten. Gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist eine solche Differenzierung gerechtfertigt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Maßnahme soll 370 Millionen Euro kosten.
Um den Tourismus zu stärken, sollen die Mehrwertsteuersätze im Hotelgewerbe für Übernachtungen von 19 auf 7 Prozent reduziert werden. "Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen", heißt es im Entwurf. Die Kosten werden mit 945 Millionen Euro angegeben.