STEUERN
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit eines Dauerzuschlags auf die Einkommensteuer
Neben der großen Steuerreform ab 2011 wird auch der Solidaritätszuschlag zum Zankapfel der Koalition. Union und FDP streiten über die Zukunft dieses Zuschlags auf die Einkommensteuer in Höhe von 5,5 Prozent, der pro Jahr rund 13 Milliarden Euro in die Bundeskasse spült. Anders als bei der Einkommensteuer sind die Bundesländer am Aufkommen des seit 1995 dauerhaft erhobenen Zuschlags nicht beteiligt.
Anlass für die Auseinandersetzungen ist ein neues Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts. Die Richter hatten die Klage eines Angestellten gegen den Zuschlag ausgesetzt, weil sie den "Soli" für verfassungswidrig halten. War der Steuerzuschlag bisher vor allem deshalb kritisiert worden, weil sein Aufkommen in die allgemeine Steuerkasse fließt und keine direkte Verbindung mit dem "Aufbau Ost" hat, so verfolgten die niedersächsischen Richter eine andere Argumentationslinie: Danach dürfe der Solidaritätszuschlag nur so lange erhoben werden, als ein vorübergehender Bedarf besteht, stellte das Gericht fest. Bei der Einführung des Zuschlags sei jedoch ein anderes Motiv ausschlaggebend gewesen: Der Bund habe langfristigen Finanzbedarf decken wollen.
Für die FDP ist der Fall damit klar: "Im Rahmen einer umfassenden Steuerreform sollte der Solidaritätszuschlag schrittweise abgebaut werden und spätestens mit dem Ende des Solidarpakts II im Jahre 2019 auslaufen", forderte der FDP-Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele und erinnerte, dass die FDP 1998 die Senkung des Zuschlags um zwei Prozentpukte initiiert habe.
Die Union erinnerte sich vermutlich an ihren früheren thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus, der über die Zukunft des "Soli" nachgedacht hatte und dafür schwer unter Beschuss geraten war. "Die Union steht fest zum Aufbau Ost. Dazu leistet der Solidaritätszuschlag einen unverzichtbaren Beitrag", stellte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Leo Dautzenberg, fest. Auch in den nächsten Jahre könne auf den Zuschlag nicht verzichtet werden. Der SPD-Finanzexperte Joachim Poß erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt den "Soli" überprüfen müsse. Die Regierung müsse überprüfen, ob sie sich Steuersenkungen ab 2011 angesichts der Finanzierungsaufgabe Solidarpakt leisten könne. Linken-Finanzexpertin Barbara Höll hielt den Zuschlag wie die Union für "unverzichtbar". Solange höhere Einkommen und Vermögen nicht stärker besteuert würden, könne auf den Zuschlag nicht verzichtet werden. Der Finanzexperte der Grünen, Gerhard Schick, regte an, Bildungsinvestitionen mit dem Solidaritätszuschlag zu finanzieren.