Kopfpauschale
Jeder Versicherte zahlt einen einheitlichen Pauschalbetrag (=
Kopfpauschale oder Gesundheitsprämie) als persönlichen
Beitrag für die Krankenkasse. Der Sozialausgleich soll
über das Steuersystem erfolgen.
STICHWORT
- Gesundheitsfonds Die gesetzlichen
Krankenkassen erhalten aus dem Fonds für jeden Versicherten
eine Grundpauschale. Zusatzmittel gibt es etwa für chronisch
Kranke.
- Zusatzbeitrag Kommt eine Kasse mit den Mitteln
aus dem Fonds nicht aus, muss sie einen Zusatzbeitrag verlangen.
Bis zu einem Betrag von 8 Euro ist keine Einkommensprüfung
erforderlich. Der Beitrag muss daher auch von
Hartz-IV-Empfängern gezahlt werden. Betroffene haben ein
Sonderkündigungsrecht. Der Obulus ist steuerlich
absetzbar.