Für den Umtausch von deutschen Euro-Gedenkmünzen sowie von Euro-Münzen, die für den Umlauf nicht geeignet sind, soll die Deutsche Bundesbank Gebühren erheben können. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzminis-teriums und zur Änderung des Münzgesetzes ( 16/7616) ab. Der Finanzausschuss will ihn am 13. Februar abschließend beraten.
Grundlage ist eine Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2005 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von Münzen, die sich nicht für den Umlauf eignen. Ziel dieser Empfehlung ist es, gleiche Bedingungen für den Umtausch solcher Münzen in den Ländern der Euro-Zone herzustellen.
Darüber hinaus will die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf den Normenbestand im Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzministeriums um 26 Gesetze und 24 Verordnungen bereinigen. Dabei handele es sich um Vorschriften, die nicht mehr benötigt werden.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, die Zuständigkeit für in Deutschland tätige polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer auf die beiden brandenburgischen Finanzämter Oranienburg und Cottbus aufzuteilen. Bislang ist dafür allein das Finanzamt in Oranienburg zuständig. Weil die Fallzahlen von 1.112 im Jahr 2004 auf aktuell 9.000 gestiegen seien, sei die Behörde in Oranienburg allein nicht mehr in der Lage, dies zu bewältigen, hatte die Länderkammer argumentiert. Die Bundesregierung hat dem in ihrer Gegenäußerung bereits zugestimmt.