Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung, die Mängel bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen abzustellen. In einem Antrag ( 16/9599), der am 19. Juni im Bundestag beraten wurde, setzen sich die Abgeordneten dafür ein, dass Eingliederungsvereinbarungen in Zukunft regelmäßig innerhalb von acht Wochen, bei unter 25-Jährigen innerhalb von drei Wochen, abgeschlossen werden. Bei allen Trägern des Arbeitslosengeldes II wollen die Grünen unabhängige Ombudsstellen einrichten, die in Konfliktfällen vermitteln. Außerdem verlangen die Abgeordneten, dass die jetzigen Sanktionsregeln geändert werden. Das physische Existenzminimum dürfe nicht angetastet werden, heißt es.
Der Kampf gegen Computerkriminalität soll international auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Dazu hat der Bundestag am 20. Juni einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 16/7218) zu einem Übereinkommen des Europarats aus dem Jahre 2001 beschlossen. Der Rechtsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung ( 16/9645) vorgelegt. Ziel des Übereinkommens ist es, einen strafrechtlichen Mindeststandard bei schweren Formen der Computerkriminalität zu schaffen.
Für den Schutz von Flüchtlingen aus Birma spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/9444) aus, der am 19. Juni in den Bundestag eingebracht wurde. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, die im April 2008 beschlossene Verschärfung der Aufenthaltsverordnung für Asylantragsteller aus Birma unverzüglich zurückzunehmen. Nach Ansicht der Fraktion könne im Fall von Asylantragstellern aus Birma nicht die Rede davon sein, dass diese Personen "missbräuchlich" Asyl beantragten. Vielmehr werde durch die Verordnung der Bundesregierung "sehenden Auges" politisch verfolgten Flüchtlingen aus Birma der Zugang zum Asylverfahren verwehrt.
Die Linksfraktion lehnt die Mitarbeit von Lobbyisten in Bundesbehörden ab. Ihr Antrag ( 16/9484) fordert, den Bundesbehörden zu untersagen, externe Beschäftigte mit beratender oder Vorgesetzten-Funktion zu beschäftigten, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben.