Die Rücknahme von Energiesparlampen soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen verbessert werden. In einem Antrag ( 16/11387) fordern sie gesetzliche Rahmenbedingungen, um ein besseres Angebot für die Rücknahme von gebrauchten Energiesparlampen im Handel zu schaffen. Momentan würden nur zehn Prozent der alten Energiesparlampen bei Sammelstellen abgegeben und damit fachgerecht entsorgt, argumentieren die Grünen. Da die Lampen - im Gegensatz zu Fernsehern - in jede Mülltonne passen würden, sei die Motivation der Verbraucher, die Leuchtmittel bei den Sammelstellen abzugeben, nur gering.
Das Finanzministerium hat einer überplanmäßigen Ausgaben bis zur Höhe von 6,3 Millionen Euro für die Künstlersozialkasse ( 16/11002) und bis zur einer Summe von 20 Millionen Euro nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz ( 16/11368) zugestimt. Überplanmäßig wurden auch 40 Millionen Euro für Leistungen für Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose ( 16/11003) sowie 25 Millionen für Versorgungsbezüge für Beschädigte ( 16/11169) bereitgestellt. Außerdem muss der Bund Laut einer Unterrichtung 5,37 Millionen Euro Verzugszinsen an die EU ( 16/11634) zahlen.
Mindestens zwei Millionen Elektroautos sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bis 2020 in Deutschland zugelassen sein. In einem entsprechenden Antrag ( 16/11915) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine Förderstrategie für Elektromobilität zu entwickeln. Darüber hinaus verlangen die Grünen unter anderem eine Förderung beim Kauf von so genannten Plug-In-Hybridfahrzeugen, Elektrofahrzeugen und Elektrorollern ab 2010. Außerdem wollen sie die Abschaffung der Stromsteuer auf Erneuerbare Energien ab 2010, und eine Ausrichtung der Kfz-Steuer für reine Elektroautos am CO2-Ausstoß der Stromerzeugung.
Die Benachteiligung kleiner und mittlerer Stadtwerke beim Betrieb von Strom- und Gasnetzen greift ein Antrag (16/11878) der Linksfraktion auf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Verfahren zur Durchführung der Anreizregulierung transparenter zu gestalten. Die Bundesnetzagentur stelle nicht allen Netzbetreibern ihre Daten uneingeschränkt und in nachvollziehbarer Form zur Verfügung.