Das britische Krongebiet Jersey, eine im Ärmelkanal zwischen England und Frankreich liegende Insel mit autonomer Steuerverwaltung, will sich in einem bilateralen Abkommen mit der Bundesregierung verpflichten, den deutschen Steuerbehörden alle für die Besteuerung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies geht aus dem von der Regierung dem Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf zum Abkommen mit der Regierung von Jersey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen ( 16/12066) hervor.
Jersey gehörte zu den auf einer Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erwähnten Steueroasen. 2002 hatte sich die Regierung von Jersey aber verpflichtet, die von der OECD entwickelten Grundsätze der Transparenz und eines effektiven Austausches von Auskünften zu übernehmen. Mit der Unterschrift unter das Abkommen komme die Regierung von Jersey ihrer Zusage nach, schreibt die Bundesregierung. "Sie unterstreicht damit ihre Verpflichtungen, die internationalen Standards in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzregulierung umzusetzen und an internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung von Finanz- und sonstiger Kriminalität, einschließlich Steuerstraftaten mitzuwirken", erklärt die Regierung. Das Abkommen mit Jersey ist das erste dieser Art, das die Bundesregierung abschließt. Außerdem hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Jersey vorgelegt ( 16/12067). Damit soll eine Doppelbesteuerung besonders bei Alterseinkünften, Bezügen aus öffentlichen Kassen sowie von Unterhaltsleistungen für Studenten und Lehrlinge vermieden werden.