Ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 16/387), Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, wurde von der Mehrheit des Rechtsausschusses am 22. April abgelehnt.
Mit dem über drei Jahre alten Antrag hatte die FDP eine Ergänzung des Paragrafen 20 des Grundgesetzes um den Satz "Der Staat schützt und fördert die Kultur" erreichen wollen. Bisher ist dort ausschließlich vom Sozialstaatsprinzip sowie dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere die Rede. Die Enquetekommission des Deutschen Bundestages zur "Kultur in Deutschland" hatte die Aufnahme dieses Staatsziels in das Grundgesetz sowohl in ihrem Zwischen- wie auch in ihrem Abschlussbericht ebenfalls empfohlen.
Die Liberalen hatten bemängelt, dass der Schutz und die Förderung der Kultur im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt sei. Enthalten seien ausschließlich der Schutz materieller Grundlagen, ergänzt werden sollten geistige und ideele Dimensionen. Der Schutz der Kultur durch den Staat sei notwendig, um die kulturelle Vielfalt in ihrer historisch gewachsenen Dimension zu erhalten, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Eine verlässliche staatliche Finanzierung der Kultur bilde zugleich die Grundlage dafür, dass sich die Zivilgesellschaft für eine zusätzliche Förderung von Kunst und Kultur engagieren könne.
Auch wenn sich aus dem Staatsziel keine unmittelbaren rechtlichen Ansprüche ableiten ließen, sei es ein wichtiges Signal für den Stellenwert von Kultur, heißt es weiter. Das könne insbesondere bei Haushalts-Entscheidungen von Kommunen von Bedeutung sein. Immer mehr gerate die öffentliche Finanzierung der Kultur unter Druck. Es sei nicht ersichtlich, warum mit der Umwelt die materiellen Grundlagen des menschlichen Daseins als Staatsziel unter einem besondern Schutz stehen sollen, die Kultur als ideelle Lebensgrundlage jedoch nicht.