Der Bundestag hat am 13. Mai auf Antrag des Finanzministers ( 16/8834) der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2007 Entlastung erteilt ( 16/12907). Grundlage der Entscheidung waren die Feststellungen des Bundesrechnungshofes (BRH) zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für 2007 ( 16/11000). Danach verbesserte sich die finanzielle Lage des Bundes wegen der 2007 günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Vor allem aufgrund des gestiegenen Steueraufkommens ging die Deckungslücke (Nettokreditaufnahme zuzüglich Privatisierungserlöse) im Bundeshaushalt zurück. Ein hoher Anteil der Ausgaben sei allerdings nach wie vor durch Sozialleistungen und Zinslasten gebunden.
"Das ursprüngliche Haushaltsgesetz 2007 sah Einnahmen und Ausgaben des Bundes von 270,5 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von bis zu 19,6 Milliarden Euro vor", schreibt der BRH rückblickend. Um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" zu schaffen, sei ein Nachtragshaushalt notwendig gewesen. Gleichzeitig seien dadurch Mittel für national bedeutsame Kulturinvestitionen veranschlagt und die Steuereinnahmen angepasst worden. Das Nachtragssoll habe danach bei 272,3 Milliarden Euro und die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme bei 14,4 Milliarden Euro gelegen.