Behörden sollen die Öffentlichkeit künftig schneller über Lebensmittelskandale informieren und dabei auch Namen von Unternehmen nennen dürfen, die verdorbene Lebensmittel anbieten. Einen entsprechenden Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses ( 16/13210) zu der vom Bundestag beschlossenen Meldepflicht bei "Gammelfleisch" billigte das Parlament am 28. Mai mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Grünen-Fraktion. Voraussetzung für die Veröffentlichung soll die Abwägung der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit sein.
Die Patientensicherheit bei der Anwendung von Medizinprodukten wie Kathetern oder Herzschrittmachern soll nach dem Willen des Bundestages weiter verbessert werden. Dazu verabschiedete das Parlament am 28. Mai in modifizierter Fassung den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12258, 16/12676) zur "Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften", mit dem zugleich europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Mit dem Gesetz werden die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für klinische Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten angeglichen und die Zuständigkeiten im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zentralisiert. Voraussetzung für eine klinische Prüfung soll die Genehmigung durch eine Bundesoberbehörde sowie eine zustimmende Bewertung der Ethik-Kommission sein.
Die Linksfraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, umgehend ein Gesetz vorzulegen, welches das Transsexuellengesetz in der bisherigen Form aufhebt und durch Regelungen im Namens- und Personenstandsrecht rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schafft. In einem Antrag ( 16/12893) fordert sie unter anderem, dass eine Vornamensänderung auf Antrag vorgenommen werde. Auf die Änderung bestehe ein Rechtsanspruch. Mehrere Vornamen verschiedenen Geschlechts seien möglich. Die nach geltendem Recht für die personenstandsrechtliche Geschlechtsänderung von Transsexuellen erforderliche "dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit" und das Erfordernis der operativ herzustellenden "deutlichen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts" dürften keine Voraussetzung mehr sein.
Für die Abstellung von Zivilpersonal an internationalen Einsätzen zur Krisenprävention, an denen Deutschland teilnimmt, soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Die Bundesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf ( 16/12595) vor. Die Regierung beabsichtigt, Mindeststandards für die finanzielle und soziale Absicherung während und nach dem Ende des Einsatzes des zivilen Personals zu schaffen. Vor allem durch eine bessere soziale Absicherung werde es zivilem Personal künftig besser möglich sein, sich im Rahmen internationaler Friedenseinsätze zu engagieren.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen den geplanten Ausbau des britischen Truppenübungsplatzes Senne nordöstlich von Paderborn aus. In ihrem Antrag ( 16/12995) fordert sie die Bundesregierung auf, dementsprechend auf die in Deutschland stationierte britische Rheinarmee einzuwirken. Nach Ansicht der Grünen gehört die Naturlandschaft Senne mit ihren mehr als 5.000 Tier- und Pflanzenarten, davon mehr als 1.000 auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten, zu den besonders schützenswerten Naturräumen in Deutschland.
Die umfassende Aufarbeitung der Dopingvergangenheit im Sport muss zu einem zentralen Bestandteil einer konsequenten Dopingbekämpfung in Deutschland werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/13175). Dazu müssten die in der Vergangenheit gezahlten öffentlichen Mittel für dopinggeständige sowie dopingbelastete Trainer und weitere belastete Funktionsträger im deutschen Sport zurückgefordert und statt dessen der Dopingbekämpfung und -prävention einschließlich einer langfristigen Unterstützung von Dopingopfern zur Verfügung gestellt werden, fordert die Fraktion.