DATENSCHUTZ
Gesetzesänderung sieht mehr Transparenz für Verbraucher vor
In einem Punkt sind sich Beatrix Philipp (CDU) und Michael Bürsch (SPD) einig: Bei der gesetzlichen Regelung des sogenannten Scoring-Verfahrens müssten nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Unternehmensinteressen berücksichtig werden, mahnten die beiden am 29. Mai in der Debatte über die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ( 16/10529, 16/13219).
In der vom Bundestag mehrheitlich beschlossenen Neuregelung geht es insbesondere um das Scoring - ein mathematisch-statistisches, oft als undurchsichtig kritisiertes Verfahren, mit dem Auskunfteien berechnen, ob zum Beispiel ein Schuldner seine Schulden oder ein Mobiltelefonkunde seinen monatlichen Tarif bezahlen kann. Das Scoring hat auch Einfluss darauf, zu welchen Konditionen Verbraucher einen Vertrag abschließen können.
Die Neuregelung "macht das Scoring-Verfahren transparenter", sagte Manfred Zöllmer von der SPD-Fraktion: "Die Bonitätsprüfung mittels Scoring ist jetzt keine Black Box mehr." Ist es derzeit Verbrauchern nicht möglich, fehlerhafte Daten zu korrigieren oder Missverständnisse aufzuklären, soll sich genau das ändern. Künftig könnten sie die Gründe erfahren, wenn ein beantragter Kredit oder ihre Bestellung bei einem Versandwarenhaus abgelehnt wird, sagte Zöllmer.
Für die Grünen-Politikerin Silke Stokar von Neuforn macht es Sinn, dass die Bonität von Kunden geprüft wird, wenn es um Kreditgeschäfte geht. "Aber sie lassen die Bewertung der Bonität nach Wohnort zu", kritisierte sie die Große Koalition. Das Scoring-Verfahren diskriminiere Menschen in sozialen Brennpunkten. Die ausschließliche Nutzung der Anschriftendaten für die Berechnung ist künftig verboten, bleibt aber ein Kriterium bei der Bewertung.
Jan Korte (Die Linke) und Gisela Piltz von der FDP-Fraktion bemängelten, dass das Scoring nicht auf Kreditgeschäfte begrenzt wurde. "Der Anwendungsbereich bleibt zu weit gefasst", sagte Piltz. Beatrix Philipp erwiderte, dass auch Versicherungen oder Vermieter "dieses Instrument der Risikominimierung" benötigten. Weil aber alle Unternehmen Interesse an neuen Kunden hätten, sehe sie darin kein Problem. Es gehe bei dem Score-Wert nicht um den "gläsernen Menschen", sondern vielmehr um "eine Anpassung an die veränderten Umstände, wie heute Verträge geschlossen werden".
Die Abgeordneten debattierten auch über den Datenschutz von Arbeitnehmern. Die SPD-Abgeordnete Anette Kramme kündigte an, dass ein Gesetzentwurf dazu noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden soll. Ein Gesetzentwurf der Grünen ( 16/9607), der vorsah, den Datenschutz im Grundgesetz zu verankern, wurde abgelehnt.