TERRORCAMPS
Die Ausbildung dort wird künftig bestraft
Der Prozess könnte ein Exempel sein. Könnte. Zwar wird derzeit der islamistischen "Sauerland-Gruppe" vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf der Prozess gemacht. Sie soll terroristisch motivierte Sprengstoffattentate in Deutschland geplant haben und zu deren Vorbereitung in einem Ausbildungslager in Pakistan gewesen sein. Für den Aufenthalt im Terrorcamp und Kontakte zu terroristischen Ausbildern wird sie aber vermutlich nicht mehr belangt werden können, da bisher keine strafrechtliche Möglichkeit dafür existiert. Doch diese Lücke soll nun geschlossen werden: Der Bundestag verabschiedete am 28. Mai mit den Stimmen der Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/12428). Die Opposition votierte dagegen.
Die ursprünglich von CDU/CSU und SPD eingebrachte Initiative ( 16/11735) sieht vor, dass künftig auch die Vorbereitung eines Anschlags bestraft werden soll. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 16/13145) vorgelegt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte in der Bundestagsdebatte klar, dass auf die neuen terroristischen Organisationsformen reagiert werden müsse. Mit der Reform der Strafnormen werde dem Kampf gegen die latente Gefahr des Terrorismus entgegengewirkt.
Wer nach Pakistan fährt, um sich in einem Terror-Ausbildungslager aufzuhalten, der könne den deutschen Sicherbehörden nicht weismachen, er wolle sich anschließend "nur auf einer Kirmes amüsieren", sagte Jürgen Gehb (CDU). Die Rechtmäßigkeit der neuen Strafnormen rechtfertigte Gehb mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das in dieser Wahlperiode noch nicht ein einziges Sicherheitsgesetz der Koalition aufgehoben hätte.
Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis gab zu bedenken, so notwendig es sei, die Täter zu finden, die sich in Terrorcamps ausbilden ließen, so schwierig werde es jedoch sein, dafür den Beweis anzutreten. Jörg van Essen (FDP) lehnte die Neuregelungen ab. Seine Fraktion sehe selbstverständlich auch die Gefahren des Terrorismus. Dies sei jedoch der falsche Weg, dagegen vorzugehen. Jerzy Montag von den Grünen nannte die neu eingeführten Straftatbestände "unbestimmt, konturlos und kaum handhabbar". In Deutschland solle keiner "allein für seine Absichten" bestraft werden. Ulla Jelpke (Die Linke) sprach von einer Abkehr des deutschen Strafprinzips hin zu einem Gesinnungsstrafrecht.