GESETZESBESCHLÜSSE
Einspruch und Zustimmung
In seiner vorletzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause ist der Bundesrat bei vier Gesetzesbeschlüssen des Bundestages auf die Bremse getreten: Gegen zwei legte die Länderkammer am 12. Juni Einspruch ein, zwei weitere schickte sie in den Vermittlungsausschuss. Zahlreiche weitere wichtige Vorhaben ließen die Ländervertreter dagegen endgültig passieren.
ABWRACKPRÄMIE: Der Bundesrat billigte die Erhöhung der Mittel für die sogenannte Abwrackprämie um 3,5 Milliarden Euro, nachdem das bisher veranschlagte Volumen von 1,5 Milliarden Euro überschritten ist.
ANLEGERSCHUTZ: Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise soll der Anlegerschutz verbessert werden. Ab Ende Juni wird dazu die Mindestdeckung für Einlagen auf 50.000 Euro und ab Ende 2010 auf 100.000 Euro angehoben. Die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers in Höhe von zehn Prozent wird abgeschafft.
DATENSCHUTZ: Daten verarbeitende Stellen müssen betroffenen Bürgern künftig Auskünfte über die bei ihnen gespeicherten oder von ihnen verwendeten Informationen geben. Insbesondere geht es dabei um Daten, die für sogenannte Scoringverfahren genutzt werden. Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem die Wahrscheinlichkeit berechnet werden kann, ob zum Beispiel ein Schuldner seine Schulden auch bezahlen wird.
KINDERSCHUTZ: Für "kinder- und jugendnah" tätige Personen wie Erzieher und Jugendbetreuer soll ein erweitertes Führungszeugnis eingeführt werden. Um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen, sollen darin auch geringfügigere einschlägige Delikte aufgeführt werden.
SPÄTABTREIBUNGEN: Den im Bundestag nach langen Beratungen gefundenen Kompromiss billigte der Bundesrat. Danach gibt es eine Beratungspflicht für Ärzte bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche, wenn das Ungeborene behindert oder bei der Frau aus psychischen Gründen ein Abbruch vorgesehen ist. Bei einem Verzicht der Frau auf die Beratung muss darüber ihre schriftliche Bestätigung eingeholt werden. Zwischen Diagnose und ärztlicher Abbrucherlaubnis müssen mindestens drei Tage liegen.
GAMMELFLEISCH: Behörden dürfen die Öffentlichkeit künftig schneller über Lebensmittelskandale informieren und dabei leichter Namen von Unternehmen nennen, die verdorbene Nahrungsmittel anbieten. Die Länderkammer folgte hier wie zuvor der Bundestag einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses.
RENTEN: Ungeachtet der aktuellen Finanzkrise gibt es für die rund 20 Millionen Rentner mehr Geld: Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent - der höchste Anstieg seit mehr als zehn Jahren.
ZUGEWINNAUSGLEICH: Bei Scheidungen soll es bei der Vermögensaufteilung gerechter zugehen: Für die Berechnung des Ausgleichs ist künftig allein der Zeitpunkt des Scheidungsantrages und nicht der Scheidungstermin maßgeblich. Damit soll verhindert werden, dass ein Partner gemeinsames Vermögen während der Trennungsphase ausgibt.
BIOSPRIT: Einspruch legte der Bundesrat gegen den vom Vermittlungsausschuss bestätigten Bundestagsbeschluss zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen ein. Nach dem Willen der Länderkammer soll der Beimischungsanteil nicht wie vorgesehen auf 5,25 Prozent abgesenkt, sondern mit 6,25 Prozent beibehalten werden. Der Bundestag kann den Einspruch mit absoluter Mehrheit zurückweisen.
BERUFSRECHT: Mit Zweidrittelmehrheit legte der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts ein, nachdem sich seine Forderungen nach stärkeren Verfahrenserleichterungen und mehr Informationen für Rechtsanwaltskammern im vorherigen Vermittlungsverfahren nicht durchsetzten. Für eine Zurückweisung dieses Einspruchs ist im Bundestag nun gleichfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
THW: Wegen der geplanten neuen Befugnisse des Technischen Hilfswerks (THW) rief die Länderkammer den Vermittlungsausschuss an. Sie wendet sich dagegen, dem THW als Bundesanstalt eine originäre Befugnis zur Gefahrenabwehr zu verleihen. Es gebe keine Notwendigkeit, dem THW verglichen mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen mehr Befugnisse einzuräumen.
DIGITALFUNK: Auch der Digitalfunk von Behörden mit Sicherheitsaufgaben wird Thema im Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat will Wettbewerbsnachteile für Hersteller von Digitalfunkgeräten aufgrund der geplanten Zertifizierungen dieser Endgeräte vermeiden. Dazu will er eine Verlängerung der Übergangsfrist erreichen, bis zu der alle Geräte zertifiziert sein müssen.