Der Fall der Berliner Mauer liegt heute fast 20 Jahre zurück. Doch der Weg zu einem geeinten Deutschland war lang - und der Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 zweifelsohne ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Schon wenige Wochen nach der Niederschlagung der Proteste verabschiedete der Deutsche Bundestag am 3. Juli 1953 gegen die Stimmen der kommunistischen Abgeordneten ein Gesetz, das den 17. Juni zum "Tag der deutschen Einheit" machte. Erstmals wurde der neue gesetzliche Feiertag in der Bundesrepublik 1954 begangen. Am 16. Juni, einen Tag vor dem Feiertag, gedachte der Bundestag im Plenarsaal des Bundeshauses in Bonn dem Volksaufstand mit einem Staatsakt. Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) bezeichnete damals "die Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit" als Gewissenspflicht und unverzichtbares Recht.
Dass die tatsächliche Wiedervereinigung in den Jahren 1989/90 wirklich "in Frieden" verlaufen würde, ließ der 17. Juni 1953 nicht ahnen: Am Morgen kam es in der ganzen DDR zu Streiks und Demonstrationen gegen das Regime. Im Laufe des Tages verlor die Polizei zusehends die Kontrolle über die Ereignisse, woraufhin die sowjetische Besatzungsmacht im Großteil des Landes den Ausnahmezustand verhängte und mit Panzereinheiten gegen die Demonstranten vorging. Mehr als 50 Menschen kamen Schätzungen zufolge dabei ums Leben.
Bis 1990 war der 17. Juni ein gesetzlicher Feiertag in Westdeutschland. Mit der Wiedervereinigung wurde der 3. Oktober zum Tag der deutschen Einheit. Der 17. Juni ist seitdem nationaler Gedenktag des deutschen Volkes.