Die von der Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 auf den Weg gebrachte EU-Zentralasienstrategie hat nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit schon jetzt wichtige Fortschritte erzielt. Das erklärte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am 17. Juni im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Ein wesentliches Instrument zur Förderung der Menschenrechte in den fünf Ländern Zentralasiens - Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Turkmenistan und Tadschikistan - seien die Menschenrechtsdialoge, die bereits in allen fünf Staaten eingeführt worden seien und künftig mindestens einmal im Jahr stattfinden sollen, betonte der Regierungsvertreter. Er erklärte, dass der Dialog beispielsweise in Turkmenistan die Einführung der unbeschränkten Freizügigkeit und Reisefreiheit bewirkt habe. Usbekistan habe im Januar 2008 die Todesstrafe abgeschafft und gestatte es dem Internationalen Roten Kreuz nun auch, Gefangene zu besuchen. Politische Gefangene seien zudem im Rahmen einer politischen Amnestie freigelassen worden. Die Bundesregierung dränge jedoch weiterhin bilateral und im Rahmen der EU auf die Freilassung aller politischen Gefangenen in Usbekistan, sagte der Regierungsvertreter.
Ferner wies er darauf hin, dass die Menschenrechtsdialoge im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie auch die Zivilgesellschaft mit einbeziehen würden. Zur Unterstützung der Zivilgesellschaft dienten etwa konkrete Menschenrechtsprojekte zum Beispiel zur Folterprävention und Betreuung von Folteropfern in Kirgisistan und Kasachstan, zur Abschaffung der Todesstrafe in Kasachstan oder zu Justiz- und Strafgesetzreformen in Usbekistan. Um den weiteren wichtigen Schwerpunkt der Strategie, den Ausbau der Rechtsstaatlichkeit, zu fördern, sei im November 2008 die sogenannte Rechtsstaatsinitiative eingeführt worden. Diese sehe sowohl regionale Dialoge als auch Kooperationsprojekte zur institutionellen Verbesserung der Justiz vor. Unter anderem sollen in allen fünf Ländern internationale Standards in Gerichtsverfahren gestärkt werden.
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erklärte der Regierungsvertreter, für eine weitergehende Bewertung des Erfolges der Menschenrechtsdialoge sei es noch zu früh. Die EU-Kommission habe aber ein großes Interesse an einer regelmäßigen Erfolgskontrolle und werde diese auch durchführen, wenn es weitere Dialoge gegeben habe. Den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, aus Kasachstan stammende Russlanddeutsche wegen ihrer besonderen Kenntnisse Deutschlands und Kasachstans in die Dialoge einzubeziehen, nahm der Regierungsvertreter mit Interesse auf. Die Russlanddeutschen seien zweifellos "eine Brücke zwischen Deutschland und Kasachstan", sagte er.