Pflegebedürftige Behinderte, die besondere Pflegekräfte beschäftigen, sollen sich von diesen künftig auch während einer stationären Krankenhausbehandlung leichter betreuen lassen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/12855), der unter anderem die Mitaufnahme dieser Pflegekräfte in das Krankenhaus vorsieht, verabschiedete der Bundestag am 19. Juni in geänderter Fassung ( 16/13417).
Danach soll die Hilfe zur Pflege auch für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts für pflegebedürftige Behinderte weiter geleistet werden. Damit können die Betroffenen ihre besonderen Pflegekräfte auch bei einer stationären Behandlung weiter beschäftigen.
Zudem soll das Pflegegeld für die gesamte Dauer von stationären Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten sowie von "krankenhausersetzender häuslicher Krankenpflege" weiter ausbezahlt werden. Ferner sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe auch für die Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher in einer Pflegefamilie gewährt werden.
Daneben sollen Schwerbehinderte, die sich bei der unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs kostenlos von einer anderen Person begleiten lassen dürfen, künftig auch gleichzeitig ihren Hund mitnehmen dürfen. Nach der derzeitigen Regelung können sie den Hund lediglich an Stelle der Begleitperson bei sich haben.
Ferner sieht der Gesetzesbeschluss vor, die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen. Die Verstärkung der Palliativmedizin bereits in der studentischen Ausbildung solle dazu beitragen, die Regelversorgung schwerkranker Menschen zu verbessern, heißt es zur Begründung.