Das Urteil gegen die Menschenrechtlerin Aung San Suu Kyi wird erst am 11. August gesprochen. Ein Sondergericht in der Hafenmetropole Rangun verschob am 31. Juli die ursprünglich noch für denselben Tag geplante Verkündung um zwölf Tage.
Der Friedensnobelpreisträgerin drohen bis zu fünf Jahre Haft wegen Verstoßes gegen die Auflagen ihres seit Jahren andauernden Hausarrests. In dem vom Westen als Schauprozess kritisierten Verfahren müssen sich neben der 64-Jährigen auch zwei ihrer Hausangestellten und ein US-Bürger, der die Oppositionsführerin unerlaubt in ihrem Haus besucht hatte, verantworten.
Beobachter erwarten einen Schuldspruch gegen die Oppositionspolitikerin. Sie vermuten, dass die in Birma herrschende Militärjunta Suu Kyi die Möglichkeit nehmen will, vor den für das nächste Jahr versprochenen Wahlen politisch aktiv zu werden.
Erst am 30. Juli hatte die US-Regierung abermals ihre sofortige Freilassung gefordert. Die Friedensnobelpreisträgerin müsse ohne Bedingungen und gemeinsam mit den rund 2.100 anderen politischen Gefangenen in Birma auf freien Fuß gesetzt werden, sagte der Sprecher des US-Außenministeriums, Ian Kelly. In Erwartung der Urteilsverkündung waren am 31. Juli zahlreiche Diplomaten, darunter auch Vertreter der Botschaften Deutschlands, der USA und Großbritanniens, im Insein-Gefängnis in Rangun eingetroffen.