Lange, viel zu lange hat die Regierung den Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan verharmlost. Stabilisierungseinsatz war zu Zeiten von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) die regierungsamtliche Verschleierungsvokabel für das, was die Mission am Hindukusch keinesfalls sein durfte: ein Kampf- und Kriegseinsatz in einem Krisengebiet.
Jetzt, da die Wellen so hoch schlagen, dass auch Jungs Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) - nicht ohne eigenes Zutun - schon wieder mit dem Rücken zur Wand steht, entwickelt sich hektisch eine Debatte darüber, was deutsche Soldaten dürfen und was (vielleicht) nicht. Die Blauäugigen sollten dabei nicht an die vorderste politische Frontlinie treten. Der Einsatz ist ein Kriegseinsatz. Daraus ergibt sich vieles, wenn auch nicht alles.
Natürlich hat der Bundestag die Parlamentsarmee Bundeswehr nicht nach Kabul, Kundus, Feisabad oder Mazar-i-Sharif geschickt, um dort gezielt Menschen zu töten, sondern um zu helfen, das Land wiederaufzubauen. Doch Wiederaufbau in einem von Krieg und Bürgerkrieg gebeutelten Land mit fehlenden staatlichen Strukturen kann eben auch Kampf beinhalten. Wozu sonst ist das deutsche Elite-Kommando Spezialkräfte (KSK) unter Isaf-Mandat am Boden, um nicht auch Taliban zu jagen, damit die eigenen Isaf-Truppen möglichst sicher operieren können?
Das Bundestagsmandat verbietet nicht den Kampf. Es erlaubt Hilfe zur Nothilfe auch außerhalb des deutschen Sektors, wenn Nato-Verbündete SOS funken. Bleiben die Nato-Einsatzregeln, die nicht zuletzt nach dem verheerenden Luftschlag am Kundus-Fluß ins Gerede gekommen sind. Offenbar fehlt es gerade dabei an Klarheit, um Soldaten die notwendige Rechtssicherheit zu geben. Diese Klarheit wäre auch im Interesse der Afghanen.