Debatten über Energiepolitik und Wissenschaftssystem
Am Donnerstag, dem 6. März 2008, standen das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten sowie verschiedene Anträge der Fraktionen zur Abstimmung im Parlament. Eine Große Anfrage zum Petitionsrecht war Anlass für eine Debatte über bürgerschaftliches Engagement. Eine Aktuelle Stunde auf Verlangen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beschäftigte sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen.
In der Kernzeitdebatte beriet der Bundestag in Erster Lesung über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und die Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb.
Als erster Punkt stand am Donnerstag die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes ( 16/8305) auf der Tagesordnung. Danach soll bis 2020 der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion von heute etwa 12 Prozent auf das Doppelte erhöht werden. Ein zweiter Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Messwesens ( 16/8306) zielt darauf ab, die Ermittlung des Stromverbrauchs zu modernisieren.
Beide Gesetzentwürfe wurden im Anschluss an die Beratungen im Plenum an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.
Danach waren drei Anträge der Opposition zum deutschen Wissenschaftssystem Anlass für eine 90-minütige Debatte. Diskutiert wurde ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/7858), in dem ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz gefordert wird. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten in ihrem Antrag ( 16/8221), das Wissenschaftssystem zu öffnen, um Selbststeuerung und Kooperation zu stärken.
Die Fraktion DIE LINKE. setzte sich in ihrem Antrag ( 16/3192) für die Juniorprofessur an Hochschulen ein.Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte eine Aktuelle
Stunde zum Thema "Unterschiedliche Auffassungen in der
Bundesregierung zu den Folgerungen aus der Online-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008" beantragt. Die
Abgeordneten wollten erfahren, wie sich das
Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Online-Durchsuchungen auf
die Gesetzgebung auswirken wird.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag außerdem gegen die Stimmen der Opposition den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten ( 16/6519). Danach soll das bisherige Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres zusammengefasst und das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen stärker gefördert werden. Jugendfreiwilligendienste können dann künftig bis zu 24 Monate dauern, außerdem wird es möglich, mehrere mindestens sechsmonatige Dienste nacheinander zu absolvieren.
In einer Entschließung forderte das Parlament die
Bundesregierung zu gezielten Maßnahmen auf, "um mehr
Jugendliche mit Migrationshintergrund und mehr benachteiligte
Jugendliche für Jugendfreiwilligendienste zu
gewinnen".
Mit der Antwort der Bundesregierung ( 16/6785) auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. beschäftigte sich der Bundestag Nachmittag. Die Parlamentarier hatten nach der "Förderung der demokratischen Teilhabe und Stärkung des Petitionsrechts" ( 16/2181) gefragt. Sie wollten wissen, mit welchen gesetzlichen Mitteln die Bundesregierung das bürgerschaftliche Engagement verbessern will. Außerdem fragten sie, wie oft und in welcher Form die Bundesregierung von sich aus persönlichen Kontakt mit betroffenen Bürgern aufnimmt, ob diese etwa zu Gesprächen und Anhörungen geladen werden und inwiefern die Bundesregierung an Ortsbesichtigungen teilnimmt.
In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass sie sich
grundsätzlich für eine Stärkung demokratischer
Beteiligungsrechte engagiere, etwa mit Programmen im Bereich der
Bildung oder dem Aufbau von Bürgerportalen.
Zur Inneren Führung der Bundeswehr liegen zwei Anträge
von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vor. Die Regierungskoalition will das Konzept der
Inneren Führung stärken und weiterentwickeln,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, die Innere Führung
konsequent umzusetzen. Beide Anträge wurden nach der
Beratungen im Plenum an den zuständigen Fachausschuss
überwiesen. Das Konzept der Inneren Führung bringt die
Freiheitsprinzipien des demokratischen Rechtsstaates mit den
Ordnungs- und Funktionsprinzipien der Streitkräfte in
Einklang. Leitbild ist der Staatsbürger in Uniform.
Zur Abstimmung stand im weiteren Verlauf der Plenarsitzung auch
ein gemeinsamer
Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für freie und demokratische
Parlamentswahlen im Iran.
Verschiedene Anträge und Beschlussempfehlungen liegen dem Bundestag zum Thema berufliche Weiterbildung vor. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen verbessern und damit Weiterbildung und Qualifizierung ausbauen und stärken. DIE LINKE. fordern in ihrem Antrag ( 16/7527), der beruflichen Weiterbildung den notwendigen Stellenwert einzuräumen. Beide Anträge wurden im Anschluss an die Fachauschüsse überwiesen.
Beraten hatte der Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung im Vorfeld über die Anträge
16/785,
16/2702,
16/4748 der Fraktion DIE LINKE.
("Zukunftsaufgabe Weiterbildung"), der FDP ("Offensive
Weiterbildung - Weiterbildung als 4. Säule des Bildungswesens
ernst nehmen") und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ("Lebenslanges
Lernen fördern"). Über die Beschlussempfehlungen des
Ausschusses stimmten die Abgeordneten am Donnerstag ab.
In einem Antrag ( 16/843) fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine "Wirksamere Kontrolle der Geheimdienste". Nach Vorstellung der Abgeordneten soll das Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium novelliert werden und das Gremium in der Öffentlichkeit künftig auch inhaltlich über seine Beratungen berichten dürfen, um mehr Transparenz für seine Arbeit zu schaffen.
Der Bundestag stimmte über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/4720) am Donnerstag in seinem letzten Tagesordnungspunkt ab.