Debatten über Gesundheitsfonds und Versorgungsausgleich
Am Freitag, dem 26. September 2008, verabschiedeten die Abgeordneten das Kinderförderungsgesetz der Bundesregierung, mit dem die Betreuung von unter Dreijährigen verbessert werden soll. Im weiteren Verlauf der Sitzung stehen eine Reform des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall und die geplante Einführung des Gesundheitsfonds zur Debatte.
Am Freitagmorgen verabschiedete der Bundestag das Kinderförderungsgesetz ( 16/10173), mit dem die Bundesregierung die Betreuungssituation von Kindern unter drei Jahren deutlich verbessern möchte. Ziel ist es, bis 2013 rund 750 000 neue Plätze in Kitas und bei Tagesmüttern zu schaffen, so dass künftig jedes dritte Kleinkind betreut werden kann. Außerdem sieht das Gesetz vor, auch privat-gewerbliche Träger finanziell zu fördern und ein Betreuungsgeld für die Eltern einzuführen, die sich zu Hause um ihr Kind kümmern wollen.
Im Anschluss debattierte der Bundestag einen Antrag der FDP, der fordert, den Gesundheitsfonds sowie den für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlichen Beitragssatz nicht wie von der Bundesregierung geplant zum 1. Januar 2009 einzuführen ( 16/9805). Damit werde ein "wesentliches Element des Wettbewerbs“ abgeschafft und durch "staatliche Preisregulierung ersetzt“, kritisiert die Fraktion. Die Krankenkassen müssten ihre "Beitragsautonomie“ behalten, andernfalls drohten steigende Beiträge und wachsende Lohnzusatzkosten, argumentiert die FDP.
Der Antrag wurde im Anschluss an den zuständigen Fachausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Mehr Klarheit beim Versorgungsausgleich
Gegen Freitag Mittag beschäftigen sich die Parlamentarier in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf, der das Versorgungsausgleichsrecht reformieren will ( 16/ 10144). Im Versorgungsausgleich wird festgelegt, wie im Scheidungsfall die Rentenansprüche der Ehepartner aufgeteilt werden sollen. Zentraler Nachteil des geltenden Rechts: Versorgungsansprüche konnten bisher nur aufgrund einer Prognose berechnet werden. Sie gab an, wie viel der Ehepartner beziehen würde, wenn er zum Zeitpunkt der Scheidung in Rente gehen würde. Mit der Reform sollen Versorgungsansprüche künftig wirklich geteilt, nicht mehr aufgrund von Schätzungen berechnet werden.
Weitere Tagesordnungspunkte
Am Freitag beraten die Parlamentarier außerdem über eine frühzeitigere Wohngelderhöhung sowie eine bessere Unterstützung von Alleinerziehenden. Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 14.40 Uhr.