Das Elterngeld ersetzt vom 1. Januar 2007 an das bisherige Erziehungsgeld. Es wird maximal 14 Monate lang gezahlt. Die Eltern können wählen, wer von ihnen über welchen Zeitraum auf die Berufstätigkeit verzichtet. Möglich ist auch Teilzeitarbeit von bis zu 30 Stunden pro Woche. Ein Elternteil darf bis zu zwölf Monate beruflich pausieren. Für die weiteren zwei Monate wird das Elterngeld nur dann gezahlt, wenn der Partner für diese Zeit zu Hause bleibt.
Gezahlt werden 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens - mindestens 300 und maximal 1.800 Euro. Berechnet wird der Anspruch aus dem individuellen Einkommen und nicht, wie bisher, aus dem Familieneinkommen. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, egal, ob und wo sie arbeiten. Folgt dem ersten Kind bald ein zweites, wird bei der Errechnung des Anspruches die erste Elterngeldphase nicht berücksichtigt. Auf diese Weise erhalten Eltern für das zweite Kind genauso viel Geld wie für das erste. Falls das Nettoeinkommen im Monat weniger als 1.000 Euro beträgt, kann die Ersatzrate von 67 auf bis zu 100 Prozent angehoben werden. Für je 20 Euro, die zu den 1.000 Euro fehlen, steigt die Ersatzrate um ein Prozent.