Noch bevor in der neuen Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die erste Nummer gezogen wurde, ging es dort turbulent zu: Die festliche Eröffnungsveranstaltung war abgesagt worden und bereits bei der ersten Sitzung des Verwaltungsrates demonstrierten die Mitglieder des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit einer "Politik des leeren Stuhls" ihren Unwillen gegen die neue Behörde. Die DGB-Mitglieder waren der konstituierenden Sitzung demonstrativ ferngeblieben, weil der damalige Bundesarbeitsminister Anton Storch (CDU) anstelle von drei nur zwei Arbeitnehmersitze an den DGB vergeben hatte. Der dritte Platz wurde mit einem Mitglied der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) besetzt.
Mit der neuen Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung wollte die Bundesregierung Anfang der 50-er Jahre ein deutliches Zeichen für mehr Beschäftigung setzen. Damit sollte vor allem die nicht koordinierte Arbeitsmarktpolitik der Länder vereinheitlicht werden. Denn einige Bundesländer erwirtschafteten aufgrund guter Wirtschaftsdaten Überschüsse. Das Geld, das eigentlich der Arbeitslosigkeitsbekämpfung zugute kommen sollte, wurde dort oftmals an anderen Stellen eingesetzt. Andere Länder hingegen mussten ihren Arbeitsämtern mit weiterem Geld aus den Landeshaushalten unter die Arme greifen. Über die Notwendigkeit einer solchen Institution herrschte daher weitgehend Einigkeit: "Auf die Bundesanstalt warten nicht nur große Aufgaben in der einheitlichen Gestaltung und Zusammenfassung in der Arbeitsvermittlung", legte der damalige Berichterstatter des Arbeitsausschusses Willy Odenthal (SPD) dem versammelten Bundestag dar, "sondern auch eine echte Arbeitsmarktpolitik im gesamten Wirtschaftsraum der Bundesrepublik, um uns aus der strukturellen Arbeitslosigkeit unserer Zeit herauszuführen." Der Abgeordnete Hans Mühlenfeld von der Deutschen Partei (DP) fügte hinzu: "Es ist selten, daß in diesem Hause wie im vorliegenden Falle von allen Seiten zustimmend zu einem Antrag gesprochen wird." Nur die Ablehnung der Regierungsparteien einiger Änderungsvorschläge der SPD und der KPD, die auf eine demokratischere Ernennung der Führungsspitze der Bundesanstalt abzielten, verhinderte damals eine einstimmige Verabschiedung. Die KPD befürchtete gar die "faschistische Infiltration" der neuen Anstalt. Zusammen votierten die linken Parteien gegen die Mehrheit von Union, FDP und Deutscher Partei.
Im Grundsatz bestand jedoch zwischen den Parteien Einigkeit: Die Politiker fürchteten einen Fachkräftemangel. Gleichzeitig zeichnete sich eine hohe Alters- und Jugendarbeitslosigkeit ab. "Es ist das Erfordernis der Stunde, daß die Bundesanstalt nun endlich ins Leben tritt", rief der FDP-Abgeordnete Hans Wellhausen den Parlamentariern zu. Der Wirtschaft wurde vorgeworfen, nicht genug Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und ältere Arbeitnehmer zu diskriminieren. Der Abgeordnete Erwin Schöttle (SPD) kritisierte die Unternehmen, die nur noch Arbeitnehmer bis 40 Jahre einstellten und bemängelte, dass sie "nur noch rational, nur noch nützlich und die weiter wirkenden Dinge völlig übersehend" handelten. Und der CSU-Abgeordnete Emil Kemmer erklärte: "Wir begrüßen den vorliegenden Antrag, damit es der deutschen Wirtschaft eines Tages nicht an den nötigen Fachkräften fehlt, ganz abgesehen von moralischen Schäden, die der Jugend durch Arbeitslosigkeit erwachsen."
Auch wenn im Bundestag ungewöhnlich viel Einigkeit herrschte, gab es bei der Schaffung der neuen Behörde neuen Streit zwischen den Ländern. Umstritten war vor allem der Sitz der Anstalt. Schließlich einigten sich die Länderchefs auf das bayerische Nürnberg - ein Kompromiss, nachdem auch Kassel und Koblenz die Bundesanstalt beherbergen wollten. Für Diskussionen sorgte auch die Frage der Beamtenbesoldung. Viele Länder fürchteten höhere Kosten und einen Abbau von Arbeitsplätzen ihrer Beamten in den Landesarbeitsämtern. Der Konflikt zwischen Bund und Ländern eskalierte im Februar 1951 als das bereits vom Bundestag abgesegnete Gesetz vom Bundesrat abgewiesen wurde. Die "Kölnische Rundschau" nannte dies einen "Länderegoismus", der beinahe "krakeelerisch wirkende Einwände" erhebe. Der Bundesrat verweigerte noch einmal die Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss wurden aber die rettenden Kompromisse gefunden. Trotz zweier Namenswechsel in den Jahren 1969 zur Bundesanstalt für Arbeit und 2004 zur Bundesagentur für Arbeit hat die Behörde heute noch vergleichbare Aufgaben - und führt weiter den schweren Kampf gegen die strukturelle Arbeitslosigkeit.