Für die Koalitionsfraktionen zielt das Gesetz darauf ab, das Vertrauen der Nutzer in diese Dienste zu stärken und Abgrenzungsprobleme zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation zu klären. Eingeführt wurde ein Bußgeld für den Fall, dass bestimmte Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung (so genannte Spams) verletzt werden. Festgelegt wurde, dass der herkömmliche Rundfunk, das Live-Streaming, also das zusätzliche und zeitgleiche Übertragen herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, sowie das Webcasting, die ausschließliche Übertragung herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, nicht als Telemediendienste zählen. Auch Internet-Telefonie fällt nicht darunter.
Zu den Telemediendiensten gehören jedoch alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind, also etwa Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, Video-Abruf, wenn es sich nicht um einen Fernsehdienst handelt, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen sowie die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Dienstleistungen und Waren mit Hilfe von elektronischer Post.
Nach SPD-Angaben wurde darauf verzichtet, die Ergebnisse der Beratungen über die EU-Richtlinie zum elektronischen Handel (E-Commerce-Richtlinie) abzuwarten, um darauf aufbauend weitere Änderungen am Gesetzestext vorzunehmen. Stattdessen habe man Wert darauf gelegt, dass das Gesetz zeitgleich mit dem Staatsvertrag der Länder für Rundfunk und Telemedien am 1. März in Kraft tritt. Dies werde allerdings dazu führen, dass bereits ab Februar über künftige Änderungen des Gesetzes beraten werde. Die Union räumte in diesem Zusammenhang eine "gewisse Unvollkommenheit" des Gesetzes ein.
Die FDP nahm dies zum Anlass, die immer kürzere "Halbwertzeit" der Gesetze anzuprangern. Liberale und Grüne kritisierten, dass bereits vor dem Inkrafttreten über neue Änderungen des Gesetzes nachgedacht werde. Die FDP stimmte zu, weil sie das parallele Inkrafttreten mit dem Staatsvertrag für sinnvoll hielt. Die Linke bedauerte, dass Hinweise, die in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu Datenschutz- und Verbraucherfragen gegeben worden seien, in den Änderungsanträgen der Koalition keinen Niederschlag gefunden hätten.
Der Wirtschaftsausschuss hatte einen Änderungsantrag der Grünen abgelehnt, der vor allem einen besseren Schutz der Internetnutzer vor Spam-Mails zum Ziel hatte. So sollte nach Meinung der Fraktion die Bundesnetzagentur für die Verfolgung von Spam-Mails zuständig sein. Wegen nur halbherziger Regelungen im Gesetz sei hier eine große Chance versäumt worden, hieß es aus der Fraktion. Die Grünen verlangten ferner, die Versender von Werbe-Mails zu verpflichten, diese besonders zu kennzeichnen. Dem hielt die SPD entgegen, dass 85 Prozent aller Spam-Mails aus dem Ausland verschickt würden. Im Plenum fanden auch ein Anti-Spam-Gesetzentwurf der Grünen ( 16/1436 ) sowie ein Antrag der Fraktion ( 16/3499 ), die Verbraucher beim Telemediengesetz nicht zu übergehen, keine Mehrheit.