Umwelt. Um künftig grenzüberschreitende Prüfungen der Umweltverträglichkeit von Investitionsvorhaben beiderseits von Oder und Neiße erleichtern und beschleunigen zu können, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Vereinbarung vom 11. April 2006 zwischen der Bundesrepublik und Polen vorgelegt ( 16/4011 ). Damit sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation eines Übereinkommens aus dem Jahr 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen geschaffen werden. Auf deutscher Seite sind primär die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen betroffen. Ziel ist es, Umweltverträglichkeitsprüfungen durch konkrete Regelungen und ein transparenteres Verfahren zu erleichtern. Dabei wird nach Darstellung der Bundesregierung dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die möglichen Auswirkungen eines Projektes auf die Umwelt "nicht auf ein Staatsgebiet beschränken". Die grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden diene vor allem der Transparenz der Entscheidungsprozesse und zugleich der "vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Nachbarstaaten". Der Bundestag hat den Entwurf am 18. Januar zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.