Umwelt. Der Umweltausschuss hat am 17. Januar zwei Initiativen der Opposition zum Bodenschutz zurückgewiesen. Zum einen scheiterte ein Entwurf der Linksfraktion zur Änderung des Bundes-Bodenschutzgesetzes ( 16/3017 ) am Widerstand der Koalitionsfraktionen, während sich die FDP der Stimme enthielt. Zudem verwarfen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion einen Antrag der FDP ( 16/1679 ) zur Klärschlammverwertung.
Der Gesetzentwurf der Linken zielte darauf ab, die Sanierungskosten für Käufer von Grundstücken mit Altlasten auf den Wert des Grundstücks nach der Sanierung zu begrenzen, wenn ihnen die Altlasten beim Erwerb unbekannt waren. Eine Kostenbefreiung sollte möglich sein, wenn die Sanierung zu einer Existenzgefährdung des Eigentümers führen würde. Die FDP trat dafür ein, Wettbewerbsverzerrungen beim Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft innerhalb der Europäischen Union zu verhindern. Ein Verbot in Deutschland bei gleichzeitigem Import von mit Klärschlamm gedüngten Nahrungsmitteln aus anderen EU-Staaten sei wenig plausibel, so die Liberalen.