Finanzen. Die Bundesregierung will die Nachrüs- tung von dieselbetriebenen Pkw mit Russpartikelfiltern steuerlich fördern. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( 16/4010 ) vorgelegt, den der Bundestag am 18. Januar an den Finanzausschuss überwiesen hat. Halter von Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sollen bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn sie nachweisen, dass durch den Filtereinbau bestimmte Grenzwerte bei den Feinstaubemissionen eingehalten werden. Der Wert der Steuerbefreiung soll etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten abdecken. Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die schon nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März dieses Jahres nachgerüstet werden, erhalten die Halter frühestens zum 1. April die Steuerbefreiung. Für nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sowie für neue Pkw, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, soll es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum geben. Nicht betroffen von diesem Zuschlag sind bereits im Verkehr befindliche und neu zugelassene Pkw, deren Schadstoffemissionen den Grenzwertanforderungen der Euro-4-Abgasnorm genügen.