Petitionen. Die Fraktionen des Bundestags wollen sich für einen verbesserten Nichtraucherschutz einsetzen. Dies wurde am 15. Januar bei der ersten öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses deutlich, bei der neun Petitionen zum Nichtraucherschutz beraten wurden. Insgesamt wurden diese Eingaben von mehr als 12.000 Personen unterstützt. Alle traten für einen verbesserten Nichtraucherschutz ein, in dem ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, in Gaststätten, in Kraftfahrzeugen und am Arbeitsplatz gefordert wurde. Ein Petent forderte darüber hinaus, ein Verbot von Produkten, die Kinder an Tabak heranführen können. Dazu gehörten unter anderem Schokoladenzigaretten.
Der Vertreter des Bundesjustizministeriums wies jedoch darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber nicht "mit einem Schlag" den Nichtraucherschutz regeln könne. Gerade nach der Föderalismusreform gebe es eine breite Zuständigkeit der Länder - dies gelte vor allem auch für die Gastronomie. Allerdings hat der Bund laut den Regierungsvertretern bei der Ausschusssitzung die Zuständigkeit für öffentliche Gebäude, für die öffentlich Bediensteten, für den Arbeitsschutz und den öffentlichen Verkehr.
In diesem Zusammenhang gebe es auch auf Initiative der Bundesregierung Gespräche mit den Ländern, erste Ergebnisse würden bis März erwartet. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sterben in Deutschland nach "konservativen Schätzungen" jährlich rund 3.300 Menschen durch Passivrauchen. In den USA gebe es jährlich rund 48.000 Tode. Ein wirksamer Schutz gegen das Passivrauchen beispielsweise durch entsprechende Lüftungsanlagen sei nicht bekannt.