Arbeit und Soziales. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion eine Studie zu verdeckter Armut aufgrund der "Harz-IV"-Regelungen in Auftrag geben. Wie es in einem Antrag ( 16/3908 ) heißt, solle dadurch das "tatsächliche Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Leistungsansprüchen" aufgedeckt werden. Die zuständigen Stellen sollten verpflichtet werden, alle Unterstützung suchenden Personen über ihre Rechte aufzuklären und alles zu unterlassen, was zu einer "Abschreckung von Leis-tungsberechtigten" führe. Zur Begründung heißt es, die fehlende unabhängige Beratung führe auf Seiten der Betroffenen dazu, dass die Leistungsberechtigten abgeschreckt würden, sowie zu massiver Rechtsunsicherheit, die häufig in Klagen münde. So seien in den ersten acht Monaten dieses Jahres 60.000 Klagen bei den Sozialgerichten eingereicht worden.