Inneres. Die Bundesregierung soll in geeigneter Form zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges in Deutschland beitragen und betroffenen Menschen eine materielle Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht gewähren. In einem Antrag ( 16/3934 ) fordert die Linksfraktion eine Aufarbeitung der politischen Verfolgung von Kommunisten und anderen politisch aktiven Linksoppositionellen in den 50er- und 60er-Jahren. Diese "sei bis heute nicht erfolgt". So habe die 17-jährige Ära der damaligen exzessiven Kommunistenverfolgung in der Bundesrepublik zwar 1968 mit der Liberalisierung des politischen Strafrechts ein Ende gefunden. Eine Rehabilitation oder Entschädigung der Opfer gebe es bis heute nicht. Vielmehr konzentriere sich die Aufarbeitung deutscher Nachkriegsgeschichte auf die DDR und die Stasi.
Die Linke führt an, durch rund 80 Verbote gegen kommunistische Organisationen und Bündnisgruppen sei deren politische Betätigung "kriminalisiert" und "mit äußerster Härte verfolgt" worden. Viele Mitglieder seien zumeist maßgeblich am Widerstand gegen den Faschismus beteiligt gewesen und hätten zuvor starken antifaschistischen Einfluss in Parlamenten und Landesregierungen sowie Gewerkschaften ausgeübt. Durch Verfahren gegen rund 200.000 Personen seien über 10.000 Menschen zu Haftstrafen von mehreren Monaten oder Jahren verurteilt und "auch nach der Haft regelmäßig durch Einschränkung ihrer Rechte, Berufsverbot, Arbeitsplatzverlust, Polizeiaufsicht, Pass- und Führerscheinentzug sowie Renteneinbußen" benachteiligt worden. Besonders bedrückend sei es für Betroffene, dass viele Verfahren in der damaligen Bundesrepublik von Staatsanwälten und Richtern geführt wurden, die bereits im Naziregime politische Prozesse geführt hätten. Die Regierung soll nun die betroffenen Opfer materiell und politisch rehabilitieren.