Das Urheberrecht ist zum Marktordnungsrecht des digitalen Zeitalters geworden. Jetzt wurde es reformiert. Das Ergebnis: Das Bundesjustizministerium hat in wichtigen Fragen die Interessen der Wissenschaft geopfert und mit dem neuen Gesetz den Zugang zu Fachliteratur weiter erschwert - dafür aber die Interessen der Verlage bedient.
Den Großteil der Forschung finanziert der Steuerzahler, aber die Ergebnisse werden von privaten Verlagen veröffentlicht. Deren Zeitschriften müssen die Universitäten wiederum mit Steuergeld abonnieren, zum Teil zu astronomischen Preisen von einigen Tausend Euro im Jahr. Das "Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", in dem fast alle wichtigen Wissenschaftsorganisationen vertreten sind, hat sich dafür eingesetzt, diese absurde Praxis zu beenden und Wissenschaftlern den digitalen Zugang zu Zeitschriftenartikeln zu erleichtern. Erfolglos.
Nun muss die Wissenschaft nicht nur den Schaden, sondern auch den Spott ertragen. Günter Krings, Berichterstatter der CDU im Kulturausschuss, verunglimpfte das Anliegen als "Freibier-Mentalität". Damit zeigt er, dass er entweder nichts verstanden hat oder Interessen geleitet agiert.
Bundesjustizministerin Zypries liegt falsch, wenn sie sagt, dass sie zwischen unterschiedlichen, aber gleichwertigen Standpunkten vermitteln musste. Stattdessen haben sich die Verlagslobbyisten durchgesetzt. Es wäre Zypries' Aufgabe gewesen, das zu verhindern. Darin hat sie versagt.