REGIONALFÖRDERUNG
Staat gibt für Investitionen was dazu
Der Bund gibt in diesem Jahr 644,08 Millionen Euro für die Regionalförderung aus. Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) stellen die Länder ergänzend eigene Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung. Ohne die Bürgschaftsausfälle in Höhe von 7 Millionen Euro entfallen auf die neuen Länder 547,34 Millionen Euro und auf die alten Länder 89,74 Millionen Euro. So steht es im 36. Rahmenplan der GA für den Zeitraum von 2007 bis 2010 ( 16/5215 ).
Größtes Empfängerland ist Sachsen mit 139,11 Millionen Euro, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 97,28 Millionen Euro und Brandenburg mit 90,09 Millionen Euro. Im Westen erhält Niedersachsen mit 27,51 Millionen Euro die meisten Fördermittel vor Nordrhein-Westfalen mit 26,91 Millionen Euro. Hamburg und Baden-Württemberg erhalten keine GA-Bundesmittel. Mit dem Geld sollen strukturschwache Regionen befähigt werden, mit der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung Schritt halten zu können. Zugleich sollen regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft verringert werden.
Für regionale Investitionen privater Unterenehmen sowie für kommunale, wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte gibt es direkte GA-Zuschüsse. Es sind dies einmalige Beihilfen für Vorhaben und Betriebe, die sich längerfristig ohne staatliche Förderung behaupten müssen. Die GA beteiligt sich auch an Länderprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe. Gefördert werden Investitionen aber nur, wenn der Betrieb seine Produkte oder Leistungen vorwiegend überregional absetzt, sodass zusätzliches Einkommen in der Region entsteht.