KARTELLAMT
Zusammenschlussanträge erreichen Rekordhoch
In den Jahren 2005 und 2006 sind beim Bundeskartellamt 3.516 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. Davon sind 2005 sechs und 2006 fünf untersagt worden, wie die Bonner Behörde in ihrem Tätigkeitsbericht für diese beiden Jahre (2 16/5710 ) mitteilt.
Auf das Jahr 2006 entfielen danach 1.829 Anmeldungen, auf 2005 insgesamt 1.687 Anmeldungen. Im vergangenen Jahr sei der bisherige Höchststand aus dem Börsenboom-Jahr 2000 mit 1.735 Anmeldungen noch übertroffen worden. Gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum für die Jahre 2003 und 2004 meldet das Kartellamt einen Anstieg der Meldungen um 738.
Verboten worden seien erstmals seit der Einführung der nationalen Fusionskontrolle auch Zusammenschlüsse zwischen den Betreibern von Krankenhäusern. Betroffen gewesen seien der geplante Zusammenschluss zwischen dem Rhön-Klinikum und dem Krankenhaus Eisenhüttenstadt im Großraum Frankfurt an der Oder sowie die Fusion zwischen dem Universitätsklinikum Greifswald und dem Kreiskrankenhaus Wolgast in Mecklenburg-Vorpommern. Aus den Anmeldungen des Jahres 2006 sind dem Bericht zufolge 118 Fälle noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus hat die Behörde nach eigenen Angaen eine Reihe von Kartellabsprachen aufgedeckt und Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Verfahren hätten sich sowohl gegen die an solchen Absprachen direkt Beteiligten als auch gegen das Aufsichtspersonal in den Unternehmen gerichtet. Im Jahr 2005 seien Bußgelder in Höhe von 163,9 Millionen Euro verhängt worden, davon 160,7 Millionen Euro gegen Unternehmen. 2006 seien es 4,5 Millionen Euro gewesen, davon 3,4 Millionen Euro gegen Unternehmen. Wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung seien ferner unter anderem Verfahren wegen langfristiger Gaslieferverträge mit Weiterverteilern, wegen der Berücksichtigung von Kosten des Kohlendioxid-Emissionshandels bei der Strompreisbildung sowie wegen der Gaspreisgestaltung für Haushalts- und Kleingewerbekunden geführt worden.
Die Bundesregierung zieht daraus in ihrer Stellungnahme zu dem Bericht den Schluss, dass die Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten verbessert werden muss. Beispielsweise könnte das kartellrechtliche Instrumentarium für eine gewisse Zeit verschärft werden.