SPORT An der einmütigen Ablehnung der Fraktionen von Union, SPD, Linken und Grünen scheiterte am 8. November die FDP mit Anträgen zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes durch ein europakonformes Modell ( 16/3506 , 16/1674 ). Das Parlament folgte der Beschlussempfehlung des Sportausschusses ( 16/6838 ). Klaus Riegert (CDU) betonte die hohe Priorität, das staatliche Monopol zur Eindämmung der Spielsucht beizubehalten. Die Ausgestaltung liege bei den Ländern, die sich sämtlich für einen Staatsvertrag ausgesprochen hätten. Riegert warnte aber davor, es werde "unter Beachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteiles zu einem Rückgang staatlicher Einnahmen und der Sportförderung führen". Detlef Parr (FDP) kritisierte, die Länderkammer habe "ohne Not" gleich den gesamten Glücksspielstaatsvertrag neu formuliert, während das Verfassungsgericht nur ein Sportwettenurteil gefällt habe. Bundesweit sei mit Mindereinnahmen von einer Milliarde Euro zu rechnen. Zudem widerspreche der Staatsvertrag dem EU-Recht. Auf eine andere Position der FDP in den Ländern als im Bundestag verwiesen sowohl Martin Gerster (SPD) als auch Gesine Lötzsch (Linke) und Winfried Hermann (Bündnisgrüne). Angesichts des gigantischen Potenzials der Sportwetten sei das staatliche Wettmonopol die beste Hürde gegen Spielsucht. Der Sportausschussvorsitzende Peter Danckert (SPD) prangerte die widersprüchliche Länderposition an, Spielsucht zu bekämpfen und lukrative "Einarmige Banditen"zuzulassen. Ungeklärt sei zudem, was passiere, wenn der EU-Gerichtshof den Staatsvertrag außer Kraft setze.