Das heutige Sozialsystem wird den sich wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen immer weniger gerecht. Seine Fundamente wurden in den 1950er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, in einer Zeit der Vollbeschäftigung und des Wachstums von Wirtschaft und Bevölkerung gelegt. Heute leben wir in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, gebrochener Lebensläufe, schwachen Wirtschaftswachstums, bald auch schrumpfender und alternder Bevölkerung. Mit den grundlegenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und demographischen Veränderungen verlieren die alten Fundamente ihre Tragkraft. Zum einen ist die Finanzierungsbasis des heutigen Sozialstaats nachhaltig gestört; zum anderen sind die mit der Leistungsgewährung verbundenen Paradigmen paternalistisch und längst veraltet. Sie setzen auf Bevormundung, Zwang und Kontrolle. Die Bewilligungsbürokratie ist unflexibel und für die Betroffenen allzu oft entwürdigend. Das Ziel, Armut zu vermeiden, wird immer mehr verfehlt. Menschen, die zeitweise oder dauerhaft keinen Zugang zu existenzsichernder Erwerbsarbeit haben, werden durch Stigmatisierung und Ausgrenzung von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Stattdessen wird zunehmend versucht, sie zwangsweise in oft unsinnige Beschäftigungsmaßnahmen zu integrieren - mit sowohl für die Betroffenen als auch gesamtwirtschaftlich schädlichen Folgen.
Für eine zukunftsfähige, sowohl effiziente als auch soziale Marktwirtschaft sind jedoch freie Bürgerinnen und Bürger, die selbstbestimmt entscheiden und arbeiten, ebenso unverzichtbar wie ein auf Eigenverantwortung basierendes, wettbewerblich organisiertes, flexibles Wirtschaftssystem als Voraussetzung für ein nachhaltig finanziertes Sozialsystem. Es muss daher alles getan werden, um sowohl die Marktwirtschaft funktionsfähig zu halten als auch die sozialen Sicherungssysteme nachhaltig zu sanieren und deren Finanzierung langfristig zu sichern. Dabei kann es nicht darum gehen, die sozialen Sicherungsnetze zu zerreißen. Denn Risiko und Absicherung sind zwei Seiten einer Medaille. Wer sicher ist, dass ein Misserfolg nicht zu einem bodenlosen Fall in Not und Armut führt, wird mehr wagen. Wer weiß, dass das Existenzminimum - was immer auch geschieht - gesichert ist, wird Herausforderungen eher als Chance denn als Bedrohung bewerten und rascher zu unverzichtbaren Veränderungen bereit sein. Die Versicherungsökonomie zeigt überzeugend, dass eine individuelle Mindestsicherung positive gesamtwirtschaftliche Effekte auslöst. Hierin liegt die Rechtfertigung für Pflichtversicherungen, beispielsweise einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder einer Kranken- und Unfallversicherung. Hierin liegen auch gute ökonomische Gründe für eine staatliche Sozialpolitik, die dem Ziel dient, allen Staatsangehörigen das Existenzminimum zu sichern.
Die Probleme des heutigen Sozialsystems sind unübersehbar. Die Kosten steigen. Trotzdem sinken die Leistungen. Die Bezüge für Rentner und Arbeitslose werden real gekürzt. Doch noch immer wächst der staatliche Schuldenberg. Er hat mittlerweile eine Höhe von rund 1,5 Billionen Euro erreicht. Steigende Staatsausgaben für die Sozialpolitik... Die weiter zunehmende Staatsverschuldung begrenzt den Handlungsspielraum künftiger Generationen. Ein zweiter Faktor kommt hinzu: die implizite Staatsverschuldung. Sie entsteht, weil nicht alle heute bereits zugesagten staatlichen Verpflichtungen in den laufenden Haushalten der öffentlichen Hand verbucht sind. Im Jahr 2003 lag die implizite Staatsschuld bei über 250 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Zusammen mit der expliziten Staatsverschuldung von knapp 62 % des BIP ergibt sich eine Nachhaltigkeitslücke von über 315 % des BIP. In absoluten Zahlen entspricht dies einer totalen Staatsverschuldung von mehr als 6 720 Milliarden Euro. 1
... bei sinkenden Sozialleistungen für Rentner und Arbeitslose: Um die Steuer- und Abgabenlast nicht über jedes erträgliche Maß hinaus ansteigen zu lassen, werden die Sozialversicherungsleistungen Arbeitslosengeld I und Renten nicht mehr im Gleichklang mit der Reallohnentwicklung steigen können. Sie werden im Gegenteil real gekürzt werden. Beim Arbeitslosengeld ist hier schon ein deutliches Signal gesetzt worden: Die Bezugsdauer und -höhe wurden verringert, wobei diese Entscheidung im Herbst teilweise korrigiert worden ist.
Die Renten sind zwar sicher, aber das Niveau wird bestenfalls zu wenig mehr als der Sicherung des Existenzminimums ausreichen. So wird nach Berechnungen des Sachverständigenrats die durchschnittliche Bruttorente im Jahre 2040 nur noch etwa 40 % des durchschnittlichen Brutto-Arbeitsentgeltes erreichen. 2 Trotz steigender Staatsausgaben werden sich die Sozialversicherungsleistungen Arbeitslosengeld und Rente langfristig also immer mehr einer gerade noch existenzsichernden Höhe annähern. Problemanalyse: Der Staat gibt rund 700 Milliarden Euro (im Jahr 2004) für soziale Leistungen aus. 3 Rund 620 Milliarden Euro davon sind direkte Leistungen, rund 450 Milliarden Euro fließen in die allgemeinen Systeme der Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung). Sie könnten also auch eingesetzt werden, um ein Grundeinkommen zu finanzieren.
Für alle 82,5 Millionen in Deutschland wohnenden Personen gibt der Staat pro Person jährlich insgesamt rund 8 400 Euro aus, davon mehr als 7 500 Euro in Form direkter Leistungen. Diese Summe stünde also bei einem vollständigen Systemwechsel und einem ebenso vollständigen Verzicht auf alle heute im Rahmen des Sozialbudgets finanzierten Leistungen (inklusive der Kosten der Sozialbürokratie) für ein Grundeinkommen zur Verfügung.
Ein Weiteres kommt hinzu: Die Sozialbeiträge treiben einen breiten Keil zwischen Brutto- und Nettolöhne in der Höhe von rund 42 % der Bruttoarbeitsentgelte. Die hohen Lohnnebenkosten wirken wie eine Strafsteuer für Arbeit und belasten einseitig die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitskräfte. Auf Maschinen, Schwarzarbeit und Importe werden keine Sozialbeiträge erhoben.
Das bedingungslose Grundeinkommen ... ist ein das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistender Sozialtransfer, der jedem Mitglied der Gesellschaft als individueller Rechtsanspruch ohne eingeforderte Gegenleistung gewährt wird. Es funktioniert ohne bürokratischen Berechtigungsprüfungs-, Ermittlungs- und Kontrollaufwand. Jede und jeder bekommt das Grundeinkommen ohne Antrag, ohne Bedürftigkeitsprüfung, unabhängig von Erwerbstätigkeit, von persönlichen Verhältnissen, Beziehungen oder Einstellungen. Niemand prüft mehr, ob es gute oder schlechte Gründe für die Gewährung einer Mindestsicherung gibt. Die Eckpfeiler des HWWI-Modells eines bedingungslosen Grundeinkommens sind: 4 - Der Staat lässt allen Staatsangehörigen vom Säugling bis zum Greis lebenslang eine in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums liegende Transferzahlung zukommen. Das Grundeinkommen wird ohne Bedingung, ohne Gegenleistung, ohne Antrag und damit ohne bürokratischen Aufwand als sozialpolitischer Universaltransfer gezahlt. - In das Grundeinkommenssystem werden alle deutschen Staatsangehörigen sowie Ausländer in Abhängigkeit von ihrer legalen Aufenthaltsdauer einbezogen. - Die Höhe des Grundeinkommens bleibt letztlich eine politische Entscheidung. Dabei gilt der einfache Zusammenhang: Hohe Grundeinkommen bedingen hohe Steuersätze, niedrige Grundeinkommen ermöglichen tiefe Steuersätze. - Das Grundeinkommen wird aus dem allgemeinen Staatshaushalt über direkte und indirekte Steuern finanziert (Einkommens- und Konsumsteuern). - Das Grundeinkommen erhalten alle steuerfrei - unabhängig von weiteren Einkommen. Zusätzliches Einkommen wird vom ersten bis zum letzten Euro an der Quelle erfasst und mit einem einheitlichen und gleich bleibenden Steuersatz belastet. Es gibt keine Steuerfreibeträge, denn das Grundeinkommen wirkt bereits als Freibetrag. - Das Grundeinkommen ersetzt nahezu alle steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen: Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung genauso wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohn- und Kindergeld. - Die heute zu leistenden Abgaben an die Sozialversicherungen entfallen damit vollständig. Entsprechend sinken die Lohnnebenkosten. Die Lohnnebenkosten i. w. S. wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld u. ä. werden durch das Grundeinkommen nicht berührt. - Für Kranken- und Unfallversicherung gibt es eine Grundversicherungspflicht. Der notwendige Beitrag ist mit dem Grundeinkommen zu verrechnen oder dazu zu addieren und als Versicherungsgutschein auszugeben. Dieser Gutschein kann bei jeder Kranken- bzw. Unfallversicherung für eine Grundversicherung eingelöst werden. Für die Versicherer besteht Diskriminierungsverbot und Kontrahierungszwang. - Sozialpolitisch motivierte Eingriffe in den Arbeitsmarkt werden einer kritischen Prüfung unterzogen und ggf. durch zielführendere Wirkmechanismen ersetzt. ... ist einfach und transparent: Die fundamentale Stärke des Konzepts eines bedingungslos gewährten Grundeinkommens liegt in der Transparenz und der Einfachheit des Verfahrens. Da es keine Bemessungsgrenzen und keine zu verrechnenden Einkommensflüsse und keine Verknüpfung mit eigenem Vermögen gibt, gibt es auch keine Fehlanreize in Form hoher Grenzsteuerbelastungen.
Das Grundeinkommen funktioniert ohne bürokratischen Berechtigungsprüfungs-, Ermittlungs- und Kontrollaufwand. Alles Einkommen wird vom ersten bis zum letzten Euro gleichermaßen an der Quelle erfasst und mit einem einheitlichen und gleich bleibenden Steuersatz belastet. Eine Steuererklärung muss nur noch von jenen ausgefüllt werden, die gegen entsprechende Belege Werbungskosten geltend machen wollen. Dabei gibt es keine Freibeträge, wobei für höhere Einkommen das Grundeinkommen eben gerade nichts anderes als ein Steuerfreibetrag ist. ... trägt dem sozioökonomischen Wandel Rechnung: Die an traditionellen Familienformen und an der Erwerbsbiografie der ununterbrochenen, lebenslangen Beschäftigung fest gemachte Sozialpolitik hat sich weit von der heutigen Realität und der Zukunft der Arbeitswelt entfernt. Eine andere Perspektive drängt sich auf. Wer keine Arbeit hat, wer nicht erwerbstätig ist oder wer in Patchwork-Beziehungen lebt, alleinerziehende Elternteile und Menschen, die Beruf, Wohnsitz oder ihre Lebensabschnittsbegleiter wechseln, benötigen sozialpolitischen Schutz und Unterstützung - nicht jene, die einen Job haben. Das Problem der Definition von Bedarfsgemeinschaften und der gegenseitigen Anrechenbarkeit von Einkommen oder Vermögen stellt sich beim Grundeinkommen nicht. Ebenso entbehrlich ist ein kostenintensiver und für die Betroffenen zu oft entwürdigender Kontrollaufwand. Niemand mehr muss überprüfen, wer mit wem in welcher Beziehung steht. ... schafft soziale Sicherheit: Das Grundeinkommen entkoppelt die Existenzsicherung von der Erwerbsarbeit und schafft somit unbedingte soziale Sicherheit in allen Lebenslagen. Bei flüchtiger Betrachtung scheint dieses Instrument daher wesentlich weiter zu gehen als alle sozialpolitischen Alternativen. Ein schärferer Blick auf die Wirklichkeit zeigt jedoch, dass es heute de facto eine Entkopplung von Mindesteinkommen und Arbeit schon in Gestalt der Sozialhilfe für Erwerbsunfähige und des Arbeitslosengeldes für Erwerbsfähige gibt. Eine aufgeklärte christliche Gesellschaft wird es außerdem nicht zulassen, dass Menschen ohne Nahrung und Kleider, obdach- und würdelos dahinvegetieren. Sie wird in jedem Fall in der einen oder anderen Weise einen Absturz ins Bodenlose zu verhindern suchen und ein wie auch immer geknüpftes Auffangnetz auslegen. Dass ein Sicherheitsnetz ohnehin besteht, ist eine fundamentale Rechtfertigung für ein bedingungslos gewährtes Grundeinkommen zur Sicherung des Existenzminimums.
... stärkt Motivation und Leistungsanreize: Ein Missverständnis wäre es jedoch, zu glauben, das Grundeinkommen würde Arbeit und Einkommen generell trennen. Das Gegenteil ist der Fall. Leistungsanreize, über den Betrag des Grundeinkommens hinaus Einkommen durch Erwerbsarbeit zu erzielen, bleiben erhalten oder verbessern sich sogar. Denn die hohen Anrechnungssätze bei Zuverdiensten, denen sich heutige Empfänger von Sozialleistungen gegenüber sehen, entfallen. Mit einem Grundeinkommen lohnt sich jeder noch so kleine Hinzuverdienst. Zudem wird Arbeit - auch bei möglicherweise höheren Steuersätzen - deutlich geringer belastet als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heute. Zum einen entfallen die Lohnnebenkosten. Zum anderen leisten alle aufgrund der vollständigen Steuerfinanzierung ihren Finanzierungsbeitrag, nicht nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Überdies verbessert das Grundeinkommen die nichtmonetären Leistungsanreize. Infolge der größeren Freiheit bei der Berufswahl und der Freiwilligkeit bei der Erwerbsentscheidung verbessert das Grundeinkommen die Leistungsbereitschaft und Motivation. Der Aspekt der Sinnhaltigkeit von Arbeit gewinnt an Bedeutung. ... bildet Vertrauen und stärkt Verantwortung: Das Modell des bedingungslosen Grundeinkommens weicht vom Prinzip des "Forderns und Förderns" und damit von den Kombilohn-Modellen ab. Es geht auch über das von der FDP vorgeschlagene Bürgergeld hinaus. Es vernachlässigt das Prinzip der Gegenleistung. Alle sollen soziale Hilfe erhalten und nicht nur, wer auch bereit ist, etwas dafür zu tun. Es wird ohne eingeforderte Gegenleistung, ohne Bedingung und ohne Antrag als sozialpolitischer Universaltransfer ausgezahlt. Es geht somit auch über den sozialen Ausgleich der heutigen Sozialen Marktwirtschaft hinaus. Hier soll nur subsidiär unterstützt werden, wer unverschuldet in Not geraten und zu schwach ist, sich selbst zu helfen.
Das bedingungslos gewährte Grundeinkommen ist dagegen als ein Bürgerrecht auf gesellschaftliche Mindestteilhabe konzipiert. Es verzichtet auf Kontrolle und gibt damit jedem Bürger einen Vertrauensvorschuss. Es schafft so für viele Menschen erst die finanzielle Basis für verantwortliches Handeln und gesellschaftliches Engagement. ... ist egalitär, individualistisch und zielgenau: Ein immer wieder erhobener Einwand gegen ein bedingungslos gewährtes Grundeinkommen besteht darin, dass alle und somit auch jene, die nicht bedürftig oder in Not sind, vom Staat einen Finanztransfer erhalten. Auf den ersten Blick scheint es in der Tat merkwürdig zu sein, dass auch Gutverdienende und Vermögende in den Genuss staatlicher Unterstützung kommen sollen. Ebenso mögen sich einige daran stören, dass staatliche Hilfe nicht zielgenau nur an jene fließt, die der staatlichen Unterstützung bedürfen, sondern mit der Gießkanne über alle ausgeschüttet wird. Beide Einwände halten einer genauen Prüfung nicht stand.
Entgegen dem ersten Eindruck ist bei genauerer Prüfung das Grundeinkommen beides: sowohl ein zutiefst individualistisches als auch ein egalitäres Konzept. Es ist egalitär, weil es alle gleich und gleichermaßen behandelt. Es ist individualistisch, weil es bedingungslos allen, unbesehen persönlicher Eigenschaften, unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf, Erwerb und Wohnsitz, gewährt wird. Es verzichtet auf jeglichen Paternalismus. Niemand überprüft, ob es gute oder schlechte Gründe für eine Unterstützung gibt. Niemand macht die Gewährung von Sozialtransfers an bestimmten Verhaltensweisen, Lebens- oder Familienformen fest. Das Problem der Definition von Bedarfsgemeinschaften und der gegenseitigen Anrechenbarkeit von Einkommen oder Vermögen stellt sich nicht.
Trotzdem und gerade deswegen ist das Grundeinkommen ein sehr zielgenaues sozialpolitisches Konzept. Alle, die Hilfe benötigen, werden auf jeden Fall unterstützt. Niemand bleibt ohne Hilfe, niemand bleibt unterhalb des Existenzminimums. Sicher, dadurch erhalten auch jene vom Staat einen Finanztransfer, die nicht bedürftig oder in Not sind. Dass auch Gutverdienende und Vermögende das bedingungslos gewährte Grundeinkommen erhalten, ist jedoch nichts anderes als ein in anderer Form gewährter Steuerfreibetrag - so wie er bereits heute (laut durch BVG-Urteil bestätigtem grundgesetzlichem Anspruch) allen gewährt werden muss, unabhängig von Einkommen oder Vermögen.
Progressive Steuerlast: Entscheidend bei der Beurteilung der Steuerlast ist nicht die Bruttozahlung, sondern das Nettoergebnis. Gutverdienende bleiben sehr wohl Netto-Steuerzahler. Zudem unterliegen sie - selbst bei einem für alle einheitlichen Steuersatz (Flat Tax) - einer höheren prozentualen Steuerlast als Geringverdienende. Dazu ein Beispiel: Bei einem für alle identischen Einkommensteuersatz von 50 % und einem für alle identischen Grundeinkommen von jährlich 7 500 Euro liegt bei einem Bruttoeinkommen von 100 000 Euro (und einer Bruttosteuerschuld von demgemäß 50 000 Euro) die Nettosteuerschuld bei 42 500 Euro, was einem Nettosteuersatz von 42,5 % entspricht. Für ein Bruttoeinkommen von 50 000 Euro ergibt sich eine Bruttosteuerschuld von 25 000 Euro, eine Nettosteuerschuld von 17 500 Euro und ein Nettosteuersatz von 35 %. Aus dem Beispiel wird klar: Sowohl die absolute Nettosteuerschuld, wie auch der Nettosteuersatz sind für Besserverdienende höher als für Geringverdienende. Grundeinkommen und Flat Tax führen also insgesamt zu einer progressiven Steuerlast. Damit leisten die Besserverdienenden letztlich - trotz des Grundeinkommens - ihren Steuerbeitrag. Beispiel für die Wirkung eines Grundeinkommens Grundeinkommen: für alle identisch 7 500 EUR pro Jahr Direkter Steuersatz: für alle Einkommensarten 50 % ESt (Flat Tax) an der Quelle erhoben Bruttoeinkommen: 100 000 EUR 50 000 EUR 15 000 EUR Bruttosteuerschuld: 50 000 EUR 25 000 EUR 7 500 EUR Nettosteuerschuld: 42 500 EUR 17 500 EUR 0 EUR Nettosteuersatz: 42,5 % 35 % 0 % Die Kombination von Grundeinkommen und Flat Tax führt zu einer progressiven Besteuerung (sowohl bei der absoluten Steuerschuld wie beim Steuersatz) und das Grundeinkommen wirkt wie eine Steuergutschrift.
Geringverdienende unterliegen einer geringeren bzw. - bei entsprechend niedrigem Einkommen - sogar einer negativen Steuerlast. Letzteres bedeutet, dass der Betrag des an sie ausgezahlten Grundeinkommens höher ist als die zu zahlende Einkommensteuer. Im Netto-Effekt werden damit nicht alle gleich unterstützt, sondern nur soweit, wie es zur Sicherung des Existenzminimums notwendig ist.
Das Grundeinkommen ist finanzierbar. Zu diesem Ergebnis kommt die im März 2007 veröffentlichte Studie des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI). 5 Ob seine Einführung letztlich eine Nettoentlastung oder -belastung für den Fiskus bedeutet, hängt entscheidend von der konkreten Ausgestaltung ab. Maßgeblich dafür ist neben der Höhe des Grundeinkommens insbesondere, welche bisherigen Sozialleistungen damit ersetzt werden. Je nach den hierüber getroffenen Annahmen ergeben sich in einer groben Überschlagsrechnung für ein Grundeinkommen von 800 Euro (inkl. 200 Euro Gutschein für die Kranken- und Pflegeversicherung) Nettokosten zwischen 160 und 455 Milliarden Euro. Für ein Grundeinkommen von 600 Euro ergibt sich eine Spannbreite zwischen 255 Milliarden Euro Nettokosten und 40 Milliarden Euro Nettoeinsparungen jährlich. Darin enthalten sind jeweils 198 Milliarden Euo Kosten für die Versicherungsgutscheine (Kranken- und Pflegeversicherung).
Der Großteil der Spannbreite von 295 Milliarden Euro wird durch die sozialen Sachleistungen bestimmt, die heute etwa 286 Milliarden Euro betragen. Diese sind jedoch aufgrund des flächendeckenden Krankenversicherungsschutzes sowie des für alle Bürgerinnen und Bürger bedingungslos garantierten Existenzminimums zum überwiegenden Teil durch das Grundeinkommen abgedeckt. Daher sind die tatsächlichen Kosten des Grundeinkommens tendenziell am unteren Ende der genannten Spannbreiten zu erwarten.
Als jeweilige Untergrenze der geschätzten Nettokosten ergibt sich ein zur Finanzierung nötiger einheitlicher Einkommensteuersatz von 10 % für ein Grundeinkommen von 800 Euro bzw. eine Steuerentlastung um 2 Prozentpunkte für ein Grundeinkommen von 600 Euro. Um zusätzlich alle übrigen derzeit getätigten Staatsausgaben vollständig finanzieren zu können, müsste der Steuersatz insgesamt um 51 Prozentpunkte darüber liegen. Als Untergrenze ergäbe sich damit brutto ein Gesamtsteuersatz von 61 % für 800 Euro und 49 % für 600 Euro Grundeinkommen. Ausgeglichener Staatshaushalt: Um die Einführung des Grundeinkommens mit einer nachhaltigen Sanierung der Staatsfinanzen zu verbinden, wurde bei den Berechnungen eine vollständige Finanzierung der gesamten heute getätigten Staatsausgaben unterstellt. Die errechneten Brutto-Steuersätze führen daher zu einem ausgeglichenen Haushalt, also einem Staatsdefizit von Null.
Dies bedeutet, dass die zunächst relativ hoch erscheinenden Brutto-Steuersätze nicht bzw. nur zu einem geringen Teil dem Grundeinkommen geschuldet sind. Der überwiegende Teil, nämlich ein Einkommensteuersatz von 51 %, wäre bereits jetzt nötig, um die Staatsausgaben voll zu finanzieren und damit das jährliche Staatsdefizit auf Null zu senken! Entlastung des Faktors Arbeit: Vergleicht man die auf den ersten Blick relativ hoch erscheinenden Brutto-Steuersätze, die für ein Grundeinkommen bei vollständiger Finanzierung auch der übrigen Staatsausgaben nötig sind, mit der Belastung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heute, relativiert sich das Bild. Die durchschnittliche Abgabenbelastung allein für Sozialversicherungsbeiträge liegt derzeit bei etwa 35 % des Arbeitgeberbruttos. Hinzu kommen im Durchschnitt etwa 25 bis 30 % Lohnsteuer auf das Arbeitnehmerbrutto. Damit liegt die durchschnittliche Belastungsquote sozialversicherungspflichtiger Einkommen bei etwa 55 bis 60 % des Arbeitgeberbruttos. Mit einem Grundeinkommen dagegen liegt die durchschnittliche Steuerbelastung (= Netto-Steuerlast) für niedrige und mittlere Einkommen sogar noch wesentlich niedriger als der Brutto-Steuersatz (s. o.: "Progressive Steuerlast").
Ein Vergleich der Belastungsquoten heutiger sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit dem errechneten Brutto-Steuersatz von 51 %, der für eine vollständige Finanzierung der heutigen Staatsausgaben bereits ausreichen würde, zeigt, dass derzeit eine extrem ungleiche Belastung unterschiedlicher Einkommensarten stattfindet. Der ganz überwiegende Anteil der Umverteilung wird also von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihren Arbeitgebern getragen. Dies führt zu Verzerrungen und Verwerfungen nicht nur auf dem Arbeitsmarkt. Es ist an der Zeit, die Umverteilung steuerbasiert vorzunemen, so dass alle Einkommen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen werden. Genau dies wird durch ein steuerfinanziertes Grundeinkommen realisiert. Grundeinkommen für Kinder: Mögliche kostensparende Modifikationen des vorgestellten HWWI-Modells eines Grundeinkommens wurden in der Simulationsrechnung nicht berücksichtigt. So könnte das Grundeinkommen für Kinder durchaus niedriger angesetzt werden als für Erwachsene. Dies wäre eine akzeptable Modifikation des HWWI-Modells, weil ein nicht unerheblicher Teil der notwendigen Mindesthöhe des Grundeinkommens durch die Wohnkosten bedingt ist. Soll das soziokulturelle Existenzminimum auch für alleinlebende Personen gewährleistet sein, kann das Grundeinkommen je nach Höhe der Wohnkosten eine bestimmte Grenze nicht unterschreiten. Mit zunehmender Anzahl zusammenlebender Personen reduzieren sich jedoch die Wohnkosten pro Kopf beträchtlich.
Bei zusammenlebenden Erwachsenen kann und soll dies allerdings aus guten Gründen nicht transfermindernd berücksichtigt werden. Das würde der Bedingungslosigkeit und dem Individualprinzip des Grundeinkommens widersprechen. Da laut Verfassung Eheleute nicht schlechter gestellt werden dürfen als Unverheiratete, müssten bei letzteren Nachforschungen und Kontrollen im Privatbereich durchgeführt werden, wie es heute bei Sozialhilfe- und ALG-II-Beziehern der Fall ist. Diese für alle Seiten unwürdigen Schnüffeleien und die damit verbundene überbordende Bürokratie abzuschaffen, ist aber gerade ein zentrales Anliegen der Grundeinkommensidee. Außerdem würde eine Verletzung des Individualprinzips finanzielle Anreize setzten, alleine zu wohnen. Dies würde aber den Wohnraum für Alleinstehende zunehmend verteuern, wodurch schließlich die benötigte Mindesthöhe des Grundeinkommens steigen würde. Bei Erwachsenen können also die Synergieeffekte des Zusammenwohnens für den Fiskus nicht kostenmindernd genutzt werden.
Da minderjährige Kinder in aller Regel jedoch mit ihren Eltern oder zumindest mit einem Erwachsenen zusammenwohnen, wäre eine geringere Grundeinkommenshöhe durchaus angemessen und ohne bürokratischen Aufwand und Kontrollen zu realisieren. Damit würde sich auch der Finanzbedarf eines Grundeinkommens wesentlich reduzieren.
Das Grundeinkommen führt tendenziell zu einer Umstrukturierung des Arbeitsangebots. Je höher es ist, desto stärker wird das Arbeitsangebot für unangenehme Arbeiten sinken und für angenehme Tätigkeiten steigen. Entsprechend werden die Löhne für angenehme Arbeiten tendenziell sinken und für unangenehme Arbeiten steigen. Freier Arbeitsmarkt: Da niemand mehr allein zur Deckung des Lebensnotwendigen arbeiten gehen muss, steigt die Verhandlungsmacht der abhängig Beschäftigten. Sie bekommen die Freiheit, "nein" zu sagen. Dies ist eine fundamentale Voraussetzung für einen - für beide Vertragspartner gleichermaßen - freien Arbeitsmarkt. Nur unter der Voraussetzung eines repressionsfreien Arbeitsmarktes ist es möglich aber auch sinnvoll, auf verzerrende und ineffiziente Eingriffe in den Arbeitsmarkt zu verzichten, zumal damit häufig das Gegenteil dessen bewirkt wird, was ursprünglich erreicht werden sollte. Gerade im Interesse der (potenziell) abhängig Beschäftigten sollte es kein Tabu sein, die tatsächlichen Auswirkungen von Arbeitsmarktregularien kritisch zu prüfen und diese ggf. durch zielführendere Wirkmechanismen zu ersetzen. Ein dadurch auch für Langzeiterwerbslose und Geringqualifizierte verbesserter Marktzugang stärkt langfristig auch deren Verhandlungsmacht.
Trennung von Sozial- und Arbeitsmarktpolitik: Das Grundeinkommen ermöglicht die Trennung von Allokation und Distribution, das bedeutet konkret eine Trennung von Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Die sozialpolitischen Umverteilungsziele werden unabhängig vom Arbeitsmarkt mit einem einfachen und transparenten Steuer-Transfer-System, dem Grundeinkommen in Verbindung mit einem einfachen Steuertarif, erreicht. Der Arbeitsmarkt kann flexibilisiert und damit effizienter gestaltet werden. Dies steigert die Effizienz der Marktwirtschaft, wodurch sich wiederum die Finanzierungsbasis für die Sozialpolitik einschließlich des Grundeinkommens verbessert. Keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit: Im Falle einer moderaten Grundeinkommenshöhe ist aufgrund der heute existierenden hohen Arbeitslosigkeit zunächst mit sinkenden Löhnen für Geringqualifizierte zu rechnen. Dies erhöht die Nachfrage nach Arbeitskräften in Bereichen mit niedriger Produktivität und führt damit zu einer steigenden Beschäftigung im Niedriglohnbereich. Eine entsprechende Anpassung der Nachfragestruktur in Richtung einfacher Dienstleistungen lässt die Nachfrage nach Arbeitskräften in diesen Bereichen steigen, wodurch die Löhne langfristig wieder ansteigen.
In den Bereichen mit gesunkenen Löhnen würden zwar weniger Menschen ihre Arbeitskraft anbieten als heute. Insgesamt ist jedoch mit einer steigenden Anzahl von Beschäftigten und mit einer höheren Beschäftigungsquote Geringqualifizierter zu rechnen. Im Falle vollkommen flexibler Löhne wäre der zu erwartende Beschäftigungseffekt maximal. Es gäbe keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit mehr. 6
Teilzeitarbeit: Das Grundeinkommen fördert Teilzeitarbeit, da auch mit einem niedrigeren Arbeitseinkommen ein Gesamteinkommen über dem soziokulturellen Existenzminimum erzielt wird. Angesichts der rund sieben Millionen Menschen in Deutschland, die gerne arbeiten würden, aber keinen Arbeitsplatz finden, führt dies jedoch nicht zu einem Rückgang der insgesamt geleisteten Erwerbsarbeit. Die vorhandene bezahlte Arbeit würde durch die reduzierte Arbeitszeit lediglich auf mehr Menschen verteilt. Dies bringt eine Vielzahl positiver Effekte mit sich. So steigt die gesamtwirtschaftliche Produktivität, da einerseits die Menschen in der kürzeren Arbeitszeit konzentrierter arbeiten und andererseits sich insgesamt mehr Menschen über Erwerbsarbeit einbringen. Zudem schafft das Grundeinkommen Freiräume für gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit, wie Familienarbeit, ehrenamtliches Engagement und Formen solidarischer Ökonomie. Wenn solche Tätigkeiten auch nicht über den Markt entgolten werden, stellen sie doch einen wichtigen gesellschaftlichen und ökonomischen Beitrag dar. Qualifizierungsanreize: Ein bedingungsloses Grundeinkommen ermöglicht in jeder Lebensphase eine Weiterbildung nach individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen. In Verbindung mit einem flexibilisierten Arbeitsmarkt hilft es zudem, durch Langzeitarbeitslosigkeit bedingte Qualifikationsverluste zu vermeiden. Dies führt langfristig zu einem steigenden Qualifikationsniveau. Je stärker die positiven Qualifizierungsanreize des Grundeinkommens zum Tragen kommen, desto weniger geringqualifizierte Arbeitskräfte wird es langfristig geben. Dadurch steigende Löhne in niedrig produktiven Bereichen führen dort zu vermehrten Innovationsanreizen. Dies erhöht die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften und steigert zugleich die Produktivität im Niedriglohnbereich. Somit geht auch die anfänglich zu erwartende Lohnspreizung tendenziell zurück. Ein entsprechend höheres Lohnniveau generiert zudem höhere Steuereinnahmen und leistet damit einen positiven Beitrag zur Finanzierung des Grundeinkommens.
Effiziente Arbeitsteilung: Aufgrund der unabhängig von Erwerbsarbeit gesicherten Existenz steigt die Freiwilligkeit bei der Berufswahl und Erwerbsentscheidung. Somit werden mehr Menschen eine Arbeit wählen, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Dies fördert eine effizientere Arbeitsteilung, in der nicht, wie es heute der Fall ist, höher Qualifizierte niedriger Qualifizierten die Stellen wegnehmen müssen, nur um das Lebensnotwendige zu erwirtschaften.
Die Idee ist nicht neu und doch aktueller denn je: Ein bedingungslos gewährtes Grundeinkommen ist ein transparentes Umverteilungs- und Sozialsystem mit höchster Effizienz. Es verhindert wirksam und nachhaltig Einkommensarmut und kommt mit einem Minimum an Bürokratie aus. Es funktioniert ohne staatlichen Berechtigungsprüfungs-, Ermittlungs- und Kontrollaufwand. Es führt weg von indirekten hin zu direkten Transfers. Damit ist das Grundeinkommen volkswirtschaftlich effizient, denn es trennt Allokation und Distribution: Es ermöglicht eine sozialpolitisch motivierte Einkommensumverteilung, ohne in die Marktpreisbildung und damit in die effiziente Verwendung von Ressourcen einzugreifen. Es stärkt die Risikobereitschaft der Menschen und hilft ihnen, die kommenden Herausforderungen zu bewältigen.
Ein existenzsicherndes Grundeinkommen ist finanzierbar. Die genaue Höhe der Mindestsicherung festzulegen, bleibt wie bereits heute der Knackpunkt und ist letztlich eine politische Entscheidung. Dabei gilt: Ein hohes Grundeinkommen bedingt hohe Steuersätze, ein niedriges Grundeinkommen ermöglicht tiefe Steuersätze. Die politische Frage nach dem gewünschten Ausmaß der Umverteilung wird auch durch ein Grundeinkommen nicht abschließend beantwortet. Es macht jedoch die Auswirkungen politischer Entscheidungen wesentlich transparenter und verbessert so die Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung am Aushandlungsprozess.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe befreit von lähmender Existenzangst und setzt ungeahntes kreatives Potenzial frei. Es fördert Risikobereitschaft und Unternehmergeist, die eine wesentliche Grundlage für Selbständigkeit und Innovationen darstellen. Darüber hinaus stärkt das Grundeinkommen die Selbstorganisationskräfte der Gesellschaft und fördert die Entwicklung dezentraler Problemlösungen. Diese sind zumeist passgenauer und flexibler als zentral und hierarchisch gesteuerte Lösungsversuche. Aufgrund der positiven Auswirkungen von sozialer Sicherheit und Freiwilligkeit bei der Erwerbsentscheidung trägt das Grundeinkommen zu einem nachhaltigen ökonomischen Erfolg bei. Rückschrittlich und ökonomisch schädlich ist dagegen der planwirtschaftlich organisierte Arbeitszwang für Erwerbslose, wie er heute in der so genannten Bürgerarbeit und anderen Workfare-Konzepten praktiziert wird. Denn nachhaltiger ökonomischer Erfolg wird nicht durch Gängelung und Zwang erreicht, sondern durch Innovation und Bildung. Und dazu braucht es freie Bürger, die selbstbestimmt leben und arbeiten.
1 Vgl. Dirk
Mevis/Olaf Weddige, Gefahr erkannt - Gefahr gebannt?
Nachhaltigkeitsbilanz der 15. Legislaturperiode des deutschen
Bundestages 2002 - 2005, Diskussionsbeitrag Nr. 9 des
Forschungszentrums für Generationenverträge der
Universität Freiburg, April 2006, S. 4, in:
http://www.vwl.uni-freiburg.de/ fakultaet/fiwiI/publikationen
/137.pdf (15.02. 2007).
2 Vgl. SVR, Jahresgutachten 2004/05,
Wiesbaden 2004.
3 Vgl. SVR, Jahresgutachten 2006/07,
Wiesbaden 2006, S. 570.
4 Vgl. Ingrid Hohenleitner/Thomas
Straubhaar, Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches
Bürgergeld - mehr als sozialutopische Konzepte, in
gleichnamiger Studie des HWWI (im Erscheinen), Thomas Straubhaar
(Hrsg.), Hamburg 2007, S. 19, in:
http://hwwi.org/fileadmin/hwwi/Leistungen/Gutachten/Grundeinkommen-Studie.pdf
(15.10. 2007).
5 Vgl. I. Hohenleitner/T. Straubhaar
(Anm. 4), S. 19ff.
6 Vgl. I. Hohenleitner/T. Straubhaar
(Anm.4), S.33.