Die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre steht immer mal wieder auf der politischen Agenda. Aber sie wäre nur scheinbar jugendfreundlich. Junge Heranwachsende sind in einer sich technologisch ständig revolutionierenden, immer komplexeren Gesellschaft enormen Anforderungen ausgesetzt. Ihre spezifischen Probleme müssen zwar im politischen Raum unbedingt mehr Gehör finden. Das muss aber in altergerecht zugeschnittenen institutionellen Formen geschehen. Die Zeit einer relativ unbeschwerten Jugend wird ohnehin immer kürzer. Mit dem Wahlrecht würde den Jugendlichen nun auch noch aufgebürdet, wie Erwachsene Richtungsentscheidungen für unser Land zu treffen. Dass sie deshalb das Angebot der bestehenden Parteien plötzlich attraktiver finden könnten, ist überdies fraglich.
Zwar ist, im Zeichen der Überalterung der Gesellschaft, der Gedanke reizvoll, gegen die drohende Majorisierung der Politik durch Rentnerinteressen das Wahlvolk zu verjüngen. Es ist aber ein Grundprinzip der Demokratie, dass das Wahlrecht Personen vorbehalten bleibt, die voll für sich selbst verantwortlich sind und alle staatbürgerlichen Pflichten tragen. Nicht Volljährigen das Stimmrecht zu geben, wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Demokratie. Noch mehr gilt das für die Forderung, Eltern für ihre Kinder eine zusätzliche Stimme zu geben. Defizite der Familienpolitik dürfen nicht auf Kosten fundamentaler Verfassungsprinzipien ausgeglichen werden.