Ergebnisse der Nachwahlbefragungen könnten schon vor 18 Uhr bekannt werden
27. September um 16.30 Uhr in den Wahllokalen der Republik. Bisher hält sich der Andrang in Grenzen. Plötzlich um halb fünf bebt die Erde, drängt das Wahlvolk wie auf Kommando an die Urnen. Der Ansturm auf die Kabinen ist schier unglaublich. Schon geht die Sorge um, dass bis 18 Uhr nicht mehr alle Stimmen abgegeben werden können...
Dieses konstruierte Szenario ist denkbar, wenn auch äußerst unrealistisch. Es basiert auf der Annahme, dass sich der Großteil der Wähler ab 16 Uhr auf www.twitter.com über die ersten Hochrechnungen erkundigt und dann zur Wahl stürmt, ob nun, um das prognostizierte Ergebnis zu untermauern oder zu ändern. Möglich wäre das nur, wenn jemand aus dem sogenannten "inneren Kreis" diese Daten unerlaubt auf der Twitter-Plattform veröffentlicht. Ausgewählte Journalisten, Wahlforscher und Parteispitzen erhalten die Ergebnisse der Nachwahlbefragungen bereits vor 18 Uhr.
Die Befürchtung, dass jemand aus diesem Kreis zur Bundestagswahl sein Wissen an die Öffentlichkeit weiterleitet, ist berechtigt. Schon bei den Landtagswahlen Ende August wurden 90 Minuten vor Schließung der Wahllokale vermeintliche "exit polls", also die Ergebnisse der Nachwahlbefragungen, auf Twitter, der Kurznachrichten-Plattform für jedermann, veröffentlicht.
Angemeldete Nutzer können dort Nachrichten von maximal 140 Zeichen Länge "zwitschern". Wer als sogenannter Follower (Verfolger) registriert ist, erhält die Information Sekundenbruchteile später auf seinem Handy. Für die Bundestagswahl bedeutet das: Die Wähler müssten vorab informiert sein, welcher Account die Zahlen bekannt gibt oder wissen, wonach sie auf der Twitter-Seite suchen müssen.
Wahlbeeinflussung durch Mobilisierung in letzter Minute, sei es durch echte oder auch nur vermeintliche "exit polls", und damit eine anfechtbare Bundestagswahl befürchtet unter anderem der Verfassungsrechtler Jörg Ipsen. Zumal die Weiterverbreitung via SMS ein leichtes ist. Ipsen verlangt daher für die kommenden Wahlen ein Verbot von Nachwahlbefragungen. Auch Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat das Twitter-Problem erkannt und klar gestellt: "Vorabveröffentlichungen der Ergebnisse von Wählernachbefragungen können in unzulässiger Weise die freie Entscheidung der Wähler beeinflussen." Für eine solche Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro fällig werden. Doch die Warnung droht ins Leere zu laufen. Zu gut kann man seine Identität via Twitter verschleiern.
Es ist also nicht auszuschließen, dass sich wieder ein Vögelchen finden, das frühzeitig "singt" und echte oder falsche Ergebnisse ins Netz zwitschert.