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Das Parlament
Nr. 39-40 / 21.09.2009
Aus Politik und Zeitgeschichte
KOMPAKT
- Punkt 18 Uhr schließen die Wahllokale.
Danach beginnt unter Aufsicht der Wahlvorsteher die
öffentliche Auszählung der Stimmen. Der Bundeswahlleiter
gibt später das vorläufige Wahlergebnis bekannt.
- Der Kreiswahlausschuss ermittelt nach dem
Wahltag in öffentlicher Sitzung das endgültige Ergebnis
des Wahlkreises und den dort direkt Gewählten.
- Der Landeswahlausschuss ermittelt das
Zweitstimmenergebnis im Land.
- Der Bundeswahlauschuss stellt das
Gesamtergebnis der Listenwahl und der gewählten
Landeslistenbewerber fest.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament"
mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
Ausgabe 39-40 vom 21.09.2009
© Deutscher Bundestag und
Bundeszentrale für politische Bildung, 2009.