BUNDESTAG
Mit der Wiedervereinigung kam auf den Gesetzgeber viel Arbeit zu
Formal besiegelt war der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik mit dem sogenannten Einigungsvertrag "über die Herstellung der Einheit Deutschlands", dem Bundestag und Volkskammer am 20. September 1990 zustimmten. Für den Bundestag, dem nach der Vereinigung beider deutscher Staaten am 3. Oktober auch 144 Abgeordnete der letzten DDR-Volkskammer angehörten, begann aber erst die eigentliche Arbeit: Wie umfangreich und vielfältig das Erbe der deutschen Teilung das Parlament in den vergangenen 20 Jahren beschäftigt hat, zeigen viele Beispiele.
Schon am 5. Oktober 1990 beschloss der nunmehr gesamtdeutsche Bundestag eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, das für die Parlamentswahl im Dezember 1990 eine separate Fünf-Prozent-Hürde für die neuen und die alten Bundesländern ermöglichte. Sodann musste laut Einigungsvertrag die "Frage des Sitzes von Parlament und Regierung" entschieden werden. Am 20. Juni 1991 votierten 51,4 Prozent der Abgeordneten nach kontroverser Debatte für Berlin als Parlaments- und Regierungssitz, allerdings mit der Einschränkung, Bonn als Verwaltungszentrum bestehen zu lassen. In den Folgejahren beschäftigte diese im Berlin/Bonn-Gesetz vom März 1994 festgelegte Arbeitsteilung das Parlament immer wieder.
Mit dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 wurde auch im "Beitrittsgebiet" die soziale Marktwirtschaft eingeführt und ein System der sozialen Sicherung nach West-Vorbild aufgebaut. Meistens wurden dazu die bundesrepublikanischen Gesetze übertragen, unter Berücksichtigung der im Vertrag vereinbarten Grundsätze - was nicht immer problemlos möglich war. Die Angleichung der Rentensysteme etwa gestaltete sich für den Gesetzgeber recht schwierig. Der Vertrag verlangte, "ungerechtfertigte Leistungen abzuschaffen und überhöhte Leistungen abzubauen". Unterstützer des SED-Unrechtssystems sollten nicht länger begünstigt werden. Daher beschloss der Bundestag mit dem "Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz" eine Regelung zur Überleitung der Sonderversorgungssysteme der DDR. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht erzwangen jedoch immer wieder Änderungen.
Die Angleichung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in beiden Teilen Deutschlands erforderte zusammen mit dem Aufbau der Infrastruktur im Osten ein Finanzvolumen, das kaum jemand beim Vertragsschluss vorausgesehen hatte. In den Folgejahren wurden daher zahlreiche Gesetze zur Finanzierung des Aufbau Ost nötig. Im Mai 1991 verabschiedete der Bundestag umfangreiche Steuererhöhungen und führte den Solidaritätszuschlag ein. Bereits zuvor sollten das DDR-Investitionsgesetz vom Juni 1990 und das ERP-Wirtschaftsplangesetz vom Dezember 1990 Investitionen im Osten erleichtern. Das gleiche Ziel verfolgte auch das Steueränderungsgesetz vom Juni 1991, mit dem zugleich der Abbau der bisherigen Zonenrand- und Berlin-Förderung begann. Ende 1991 wurden schließlich per Gesetz die Planungszeiten für den Straßenbau in den neuen Ländern verkürzt.
Daneben widmete sich das Parlament auch dem in der "Sowjetischen Besatzungszone" und dann in der DDR begangenen staatlichen Unrecht. Soweit möglich, sollte es rückgängig gemacht und die Betroffenen sollten entschädigt werden. Der Augleich der Vermögensschäden wurde noch in einer gemeinsamen Erklärung von Bundesrepublik und DDR am 15. Juni 1990 festgelegt, die Bestandteil des Einigungsvertrages wurde. Darin heißt es: "Enteignetes Grundvermögen wird grundsätzlich (…) den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben zurückgegeben". "Rückgabe vor Entschädigung" sollte der bestimmende Grundsatz sein. Enteignungen, die zwischen dem Kriegsende vom 8. Mai 1945 und der DDR-Gründung am 7. Oktober 1949 vorgenommen wurden, blieben allerdings wegen ihrer besatzungsrechtlichen Grundlage unangetastet. Das "Hemmnisbeseitigungsgesetz" vom März 1991 und das "Investitionsvorranggesetz" vom Juli 1992 schränkten aber auch die Rückübertragung später enteigneter Grundstücke zugunsten von Investitionen im Osten ein. Zudem wurden die redlichen Erwerber der enteigneten Grundstücke geschützt. Das "Sachenrechtsänderungsgesetz" vom Herbst 1994 schließlich ermöglichte Gebäudeeigentümern, das zugehörige Grundstück günstig zu erwerben.
Das SED-Unrecht stellte den Gesetzgeber über die Vermögensfragen hinaus vor weitere große Herausforderungen. Das "Stasi-Unterlagen-Gesetz" regelte Ende 1991 zunächst den Umgang mit den Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes. Zwei Enquete-Kommissionen des Bundestages untersuchten zwischen 1992 und 1998 die SED-Diktatur und ihre Folgen für die deutsche Einheit. Diese Arbeit führte 1992 und 1994 zur Verabschiedung zweier "SED-Unrechtsbereinigungsgesetze", die den Betroffenen erlaubten, Unrechtsurteile aufheben zu lassen und Haftentschädigungen sowie Unterstützungsleistungen zu erhalten. Auch berufliche und rentenrechtliche Rehabilitierungen wurden möglich. Auf Grund neuer Forschungsergebnisse nahmen die Abgeordneten noch verschiedene Nachbesserungen an diesen Gesetzen vor. 1998 richtete der Bundestag zudem eine Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ein, um die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte zu ermöglichen.
Die deutsche Einheit berührte nicht nur die Verhältnisse innerhalb des Landes, sondern auch seine Stellung in Europa und der Welt. Die wesentlichen Fragen waren als außenpolitische Voraussetzung für die Einheit im "Zwei-plus-Vier-Vertrag" geregelt worden, der am 5. Oktober 1990 vom gesamtdeutschen Bundestag ratifiziert wurde. Darüber hinaus mussten aber auch noch Folgen des Zweiten Weltkrieges behandelt werden, die wegen deutscher Teilung und Kalten Krieges nicht geregelt worden waren.
1996 beschloss der Bundestag etwa, den osteuropäischen Staaten Gelder für dort lebende NS-Verfolgte zur Verfügung zu stellen. Zudem mussten ost- und westdeutsche Entschädigungsregelungen für NS-Opfer zusammengefügt werden. Das verabschiedete Entschädigungsrentengesetz von 1992 führte die in der DDR gezahlten "Ehrenpensionen" für NS-Verfolgte unter rechtsstaatlichen Maßgaben weiter. Und 2007 verabschiedete der Bundestag das Heimkehrerentschädigungsgesetz, das eine Entschädigung für die in die DDR heimgekehrten Kriegsgefangenen vorsah, die bis dahin - anders als im Westen - keinerlei finanzielle Entschädigung erhalten hatten.
In den nächsten Jahren sind bei vielen der genannten Gesetze noch einige Anpassungen zu erwarten: Auch 20 Jahre nach dem Wendeherbst von 1989 wird die Gestaltung der deutschen Einheit den Gesetzgeber weiter beschäftigen.
Die Autorin ist Rechtsanwältin in Berlin.