BIOMASSE
Aktionsplan sieht »führende Rolle Deutschlands«
Der Biomasseanteil und die Effizienz des Biomasseeinsatzes bei der Rohstoffversorgung in Deutschland sollen deutlich und anhaltend gesteigert werden. Dazu ein Gesamtkonzept zu erstellen, ist das Ziel des Aktionsplans der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe, wie aus einer Unterrichtung ( 16/14061) hervorgeht. Mit dem Aktionsplan, der laut Unterrichtung den Nationalen Biomasseaktionsplan ergänzt, solle die "international führende Rolle Deutschlands bei der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe" gesichert und ausgebaut werden.
Hohe Wachstumsraten seien insbesondere bei der Nutzung nachwachsender Rohstoffe als Substitut fossiler Rohstoffe in der chemischen Industrie, als Rohstoff für die Produktion biobasierter Werkstoffe und im Bereich Phytopharmaka zu erwarten, schreibt die Regierung.
Die Wachstumsgeschwindigkeit hänge insbesondere von der Technologieentwicklung und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Dabei sei die Entwicklung des Rohölpreises von hoher Bedeutung. Der Aktionsplan zeige, dass die Steigerung nachwachsender Rohstoffe nicht mit einer oder wenigen Maßnahmen erreicht werden könne. Vielmehr bedürfe es aufgrund der Vielfältigkeit der Rohstoffe, Verfahren und Produkte eines Bündels von Maßnahmen.
Dazu gehöre unter anderem die Reduzierung von Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen sowie die Schaffung internationaler Nachhaltigkeitsstandards. Weiterhin müssten aktuell vorhanden Lücken in der erkenntnisorientierten Grundlagenforschung geschlossen werden. Das öffentliche Auftragswesen könne über den Vorbild- und Vorreitereffekt erheblich zur Nachfragesteigerung nach Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen beitragen. Dafür müsse die Information der für Beschaffung und Auftragsvergabe Verantwortlichen ausgebaut werden. Der Bericht zeigt insgesamt zwölf Handlungsfelder auf, in denen geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Aktionsplans definiert werden.
Die Sicherung der Rohstoffbasis sowie der Nachhaltigkeit, Forschung und Entwicklung und die Förderung der Markteinführung gehören zu den "produktübergreifenden Handlungsfeldern". Bei oleochemischen Anwendungen, der Zellstoffnutzung und Stärkeverarbeitung handelt es sich um produktspezifische Handlungsfelder. Laut Unterrichtung soll die Umsetzung der Maßnahmen nach Ablauf von zwei Jahren überprüft werden.